Fachseminar
Code ORA250-2
Themenbereich: Ordnungsrecht

Ordnungswidrige und strafbare Abfallablagerungen

Schwerpunkte

  • Ordnungswidrige Abfallablagerung
  • Beweissicherung im Bußgeldverfahren
  • Strafbare Abfallablagerung
  • Erlass des Bußgeldbescheides
  • Mitteilungspflichten

Nach § 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die zuständige Behörde berechtigt, im Einzelfall Anordnungen zur Durchführung des KrWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen. Es wird ein Überblick über die einschlägigen abfallrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften des § 69 KrWG und des § 326 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben. Zudem wird in die Aufklärung des Sachverhalts, die Ermittlung des Abfallbesitzers und die gerichtsfeste Beweissicherung sowie die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft eingeführt. Die Bereitstellung von Mustern von Bußgeldbescheiden gegen private Abfallbesitzer:innen und die Zumessung der Geldbuße mit den landesrechtlichen Bußgeldkatalogen Umweltschutz belegen die hohe Praxisrelevanz. Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird berücksichtigt.

Sachbearbeiter:innen mit Kenntnissen im Abfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht; Beschäftigte von Bußgeldstellen, Umweltämtern, Zweckverbänden; sonstige Interessierte. Es werden einschlägige Vorkenntnisse vorausgesetzt.

OWiG

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Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

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Termine

CODE 1104ORA250-2
04.11.2025
09:00 bis 15:30 Uhr
295,00 €
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