Kompaktkursmodul
Themenbereich: Betreuungsrecht
Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer:innen - Modul 5: Personensorge 2
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Schwerpunkte
Tag 1
- Behandlungsvertragsrecht, Einwilligungsfähigkeit und Patientenrechte
- Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch
Tag 2
- Einwilligung des Betreuers bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen, Voraussetzungen, Verfahren
- Aufgabe von Wohnraum
- Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung
Tag 3
- Am dritten Tag (in zeitlichem Abstand zu den Seminartagen) findet die Modul-Prüfung statt.
Technische Voraussetzungen
- Laptop oder PC
- stabiler Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
- Kamera bzw. Webcam
- Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.
Dauer
- 15 Zeitstunden (inklusive 60 Minuten Online-Prüfung und 15 % Selbstlernphase)
Selbstlernphase
- Zur Vertiefung des Seminarinhaltes und zur Vorbereitung auf die zeitversetzte Prüfung schließt sich eine Selbstlernphase anhand der bereitgestellten Unterlagen an.
Prüfung
- In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 60 Minuten.
Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen.
Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen.
1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen.
2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV).
3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen.
Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen
gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV.
Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.
so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte
BGB ab 01.01.2023, BtOG, FamFG (Beck Texte)
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 1118BES200-05
18.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
19.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
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