Fachseminar
Code SOG092

Krankenhilfe für Asylsuchende - rechtliche Hintergründe, Leistungsanspruch

Schwerpunkte

  • Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - insbesondere § 4 AsylbLG
  • Maßgebliche Regelungen des SGB V (nach Wartezeit) - insbesondere § 264 SGB V
  • Möglichkeiten der Krankenhilfe nach § 25 SGB XII (Nothilfe)
  • Länderspezifische Vereinbarungen (z. B. "Bremer Modell")

Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Krankenhilfe des AsylbLG, aber auch die Möglichkeiten des SGB V und des SGB XII zu erläutern. Asylsuchende ("Flüchtlinge") sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Es geht im Seminar insbesondere um die Frage, auf welche Leistungen im Rahmen der §§ 4, 6 AsylbLG ein Anspruch besteht und wie dieser im Verhältnis zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestaltet ist. Die Teilnehmenden werden auch mit länderspezifischen Vereinbarungen vertraut gemacht. Auf das Seminar Code: SOG101 zu den praktischen Zuständigkeiten und Verfahrensfragen wird hingewiesen.

Beschäftigte der SGB XII- und SGB VIII-Behörden; Beschäftigte der Flüchtlingshilfe und in Beratungseinrichtungen; Sozialarbeiter:innen in Flüchtlingsheimen; Beschäftigte der freien Träger der Jugendhilfe, die für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen zuständig sind; Beschäftigte von Krankenkassen

AsylbLG, SGB V, SGB X, SGB XII

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Termine

CODE 1216SOG092
16.12.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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