Rechtssichere Personalauswahlverfahren bei gleicher Eignung von Bewerbern
Stellen im öffentlichen Dienst werden entweder öffentlich oder behördenintern ausgeschrieben. Die personalverwaltenden Stellen stehen dabei dann vor einem Problem, wenn sich mehrere Personen für eine Stelle bewerben, denn es stellt sich hier die Frage, wie zu verfahren ist, um eine rechtssichere Personalauswahl zu treffen und damit Schadenersatzansprüche unterlegener Bewerber zu vermeiden. Unser Blogautor Dr. Maximlian Baßlsperger schlägt ein mehrstufiges Schema für die Auswahl vor und beschreibt dieses ausführlich im Beamtenrechts-Blog der 50. Kalenderwoche.
Das von Dr. Baßlsperger vorgeschlagene Vorgehen beinhaltet die Schritte:
- Prüfung eines konstitutiven Anforderungsprofils
- Die Gesamtnote der aktuellen Beurteilung
- Binnendifferenzierung
- Rückgriff auf frühere Beurteilungen
- Anwendung von Hilfskriterien nach sachgerechten Maßstäben
Was genau zu tun ist, wie die einzelnen Schritte aussehen, dazu lesen Sie mehr im aktuellen Beamtenrechts-Blog.