Personalvertretungsrecht 2024
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,
die Personalratsarbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Um die Beteiligungsrechte kompetent ausüben zu können, benötigen die Personalvertretungen rechtlich fundierte Kenntnisse. Einerseits sollen und müssen sie die Interessen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gegenüber der Dienststelle vertreten. Andererseits lassen sich viele Probleme einfacher und konfliktfreier im partnerschaftlichen Miteinander zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung lösen. Im Rahmen unserer diesjährigen Fachtagung vermitteln erfahrene Experten das nötige Wissen und geben Antworten auf aktuelle Fragen aus der Praxis. Die Vorträge sollen die Teilnehmer:innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.
Ulrike Urbich
Geschäftsführerin
Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden.
Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Wenn Sie den Tagungsmitschnitt erwerben möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link. Zum Buchungsformular
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalte und Schwerpunkte der Vorträge
Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Neue Beteiligungsrechte und ihre mögliche Ausgestaltung durch Dienstvereinbarungen und Initiativrecht
- Neue Mitbestimmung bzw. Präzisierung in den Bereichen flexibler Arbeitsformen und –zeiten
- Anordnung von Mehrarbeit
- Vereinbarung von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsma-nagement
Die „übliche“ berufliche Entwicklung - Rechtlicher Rahmen und Praxisfragen
- Grundwissen und rechtlicher Rahmen: Was ist die „übliche“ berufliche Entwicklung?
- Wie kann eine „fiktive Nachzeichnung“ durchgeführt werden?
- Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für (betroffene) Personalräte?
- Wann liegt eine unzulässige Benachteiligung und wann eine unzulässige Begünstigung vor?
- Wie funktioniert die Vergleichsgruppenbildung?
- Welche Fragen und Probleme treten in der Praxis auf?
- Welche Antworten und Lösungen gibt es?
Schulungsanspruch und Freistellung – Gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Praxisprobleme
- Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung der Personalvertretung im BPersVG, den LPVG und dem BetrVG
- Streitpunkt Erforderlichkeit der Schulung
- Verfahrensabläufe im Personalrat
- Weiterbildung auch für Ersatzmitglieder?
- Anrufung der Einigungsstelle / des Arbeitsgerichts durch den Arbeitgeber – Verfahrensschritte
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG vom 7.2.2024 - und nun?
Fallstricke bei der Beteiligung der Personalräte in den Beteiligungsverfahren und wie sie erkannt und gebannt werden können
- Die gänzliche Nichtbeteiligung in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten
- Die Beteiligung des Personalrats zur Unzeit
- Die Vermengung von Informationsverfahren mit den Antragsverfahren
- Die Verkürzung der Beteiligungstatbestände durch angeblich irrelevante Stellungnahmen des Personalrats
- Die Vermeidungsstrategien um die Einigungsstelle nicht anzurufen
- Die nicht begründete Kürzung der regelmäßigen Stellungnahmefrist durch die Dienststellenleitung
Berufliche Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern
- Zeitweilige Freistellung für erforderliche Personalratsarbeit
- Voll vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder/Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf fiktive Laufbahnnachzeichnung. Ab welchem Freistellungsgrad sind überwiegend frei-gestellte Personalratsmitglieder ebenfalls in ihrer beruflichen Entwicklung nachzuzeichnen?
- Wie erfolgt die fiktive Nachzeichnung bei Beamtinnen und Beamten und wie erfolgt sie bei Angestellten?
- Besteht ein Recht auf Teilnahme an Stellenausschreibungen und was ist hierbei konkret zu beachten?
- Ist die Dienststelle verpflichtet, die vom Dienst überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitglieder hin-sichtlich ihrer weiteren beruflichen Entwicklung zu qualifizieren?
- Was kann der Personalrat veranlassen, wenn die Dienststelle die berufliche Entwicklung von überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitgliedern nicht fördert?
Rahmenprogramm
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400