Fachtagung am 16. und 17. September 2024 in Berlin

Personalvertretungsrecht 2024

Das Personalvertretungsrecht in der Praxis. Probleme - Erfahrungen - Rechtsentwicklungen

Fachtagung für Personalräte, Personalratsmitglieder, Personalverantwortliche, Dienstellenleiter/innen, Personaldezernenten, Personalreferenten
Das war unsere Tagung "Personalvertretungsrecht 2024".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

die Personalratsarbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Um die Beteiligungsrechte kompetent ausüben zu können, benötigen die Personalvertretungen rechtlich fundierte Kenntnisse. Einerseits sollen und müssen sie die Interessen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gegenüber der Dienststelle vertreten. Andererseits lassen sich viele Probleme einfacher und konfliktfreier im partnerschaftlichen Miteinander zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung lösen. Im Rahmen unserer diesjährigen Fachtagung vermitteln erfahrene Experten das nötige Wissen und geben Antworten auf aktuelle Fragen aus der Praxis. Die Vorträge sollen die Teilnehmer:innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.

 

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.

 

Ulrike Urbich

Geschäftsführerin

Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden.

Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Wenn Sie den Tagungsmitschnitt erwerben möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link. Zum Buchungsformular

 

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Montag, 16. September 2024
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
09:10 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Dirk Lechtermann
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Neue Beteiligungsrechte und ihre mögliche Ausgestaltung durch Dienstvereinbarungen und Initiativrecht
Heinz Eilers
12:15 Uhr
Mittagspause
13:15 Uhr
Die „übliche“ berufliche Entwicklung - Rechtlicher Rahmen und Praxisfragen
Carlo Weber
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14.45 Uhr
Schulungsanspruch und Freistellung – Gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Praxisprobleme
Friedrich-Wilhelm Heumann
16.00 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
Für Interessierte:
16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
gemeinsames Arbeitsessen (im Tagungspreis inkludiert)
Dienstag, 17. September 2024
Fachforum 1
09.00 Uhr
Fallstricke bei der Beteiligung der Personalräte in den Beteiligungsverfahren und wie sie erkannt und gebannt werden können
Friedrich-Wilhelm Heumann
10.30 Uhr
Kommunikationspause
Fachforum 2 - für Personalräte aus Jobcentern
09.00 Uhr
Fachforum zu speziellen Fragen der Personalräte aus Jobcentern
Dirk Lenders
10.30 Uhr
Kommunikationspause
Gemeinsame Fortsetzung der Tagung aller Teilnehmer:innen
11:00 Uhr
Berufliche Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern
Dirk Lenders
12.15 Uhr
Podiumsdiskussion - Teilnehmer:innen fragen. Unsere Experten antworten.
13:00 Uhr
Ende der Tagung
Für Interessierte:
ab 13:00 Uhr
gemeinsames Mittagessen im Hotel

Inhalte und Schwerpunkte der Vorträge

Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht

Dirk Lechtermann
Die Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle wird nicht allein durch das jeweils einschlägige Personalvertre-tungsgesetz bestimmt. Wesentlichen Einfluss hat vielmehr auch die Rechtsprechung der besonderen personalvertre-tungsrechtlichen Spruchkörper bei den Verwaltungsgerichten. Der Referent stellt anschaulich die neusten, für die Praxis bedeutsamen personalvertretungsrechtlichen Entscheidungen vor und erläutert diese mit Blick auf deren Aus-wirkungen für die tägliche Arbeit in der Dienststelle. Im Sinne der Aktualität werden die Schwerpunkte des Vortrags erst kurzfristig festgelegt.

Neue Beteiligungsrechte und ihre mögliche Ausgestaltung durch Dienstvereinbarungen und Initiativrecht

Heinz Eilers
In dem Vortrag werden die Schaffung neuer und die Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände mit dem Ziel vorgestellt, Personalräte zu ermuntern und zu ermutigen, nicht nur auf die Wahrung dieser Rechte zu achten, sondern sich bei Bedarf auch aktiv in die Ausgestaltung gegenüber der Dienststelle einzubringen. Hierfür ist die Dienstvereinbarung (zu vereinbaren zwischen Dienststelle und Personalrat) das Mittel der Wahl. Bei Mitbestimmungs-tatbeständen greift - auch das ist ein Reformschritt - inzwischen beim bestehenden Initiativrecht des Personalrates eine sogenannte Aktionsfrist (im Personalvertretungsrecht des Bundes beispielsweise 6 Wochen), in der sich die Dienststelle mit der Angelegenheit beschäftigen und entscheiden soll.
Schwerpunkte
  • Neue Mitbestimmung bzw. Präzisierung in den Bereichen flexibler Arbeitsformen und –zeiten
  • Anordnung von Mehrarbeit
  • Vereinbarung von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsma-nagement

Die „übliche“ berufliche Entwicklung - Rechtlicher Rahmen und Praxisfragen

Carlo Weber
In diesem Vortrag geht es um die rechtlichen Grundsätze im Hinblick auf die „übliche“ berufliche Entwicklung freige-stellter Personalratsmitglieder. Die Teilnehmer:innen erfahren zudem, welche Fragen und Probleme in der Praxis auftreten - und wie damit umgegangen werden kann. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, sich mit ihren Fragen in die Diskussion einzubringen.
Schwerpunkte
  • Grundwissen und rechtlicher Rahmen: Was ist die „übliche“ berufliche Entwicklung?
  • Wie kann eine „fiktive Nachzeichnung“ durchgeführt werden?
  • Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für (betroffene) Personalräte?
  • Wann liegt eine unzulässige Benachteiligung und wann eine unzulässige Begünstigung vor?
  • Wie funktioniert die Vergleichsgruppenbildung?
  • Welche Fragen und Probleme treten in der Praxis auf?
  • Welche Antworten und Lösungen gibt es?

Schulungsanspruch und Freistellung – Gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Praxisprobleme

Friedrich-Wilhelm Heumann
Für die Fortbildung von Personalräten gelten klare gesetzliche Regelungen. Dennoch werden Personalräte oft mit Einwänden gegen den Seminarbesuch oder die damit verbundenen Kosten konfrontiert. In der Nach-Coronazeit ha-ben sich neben Präsenzveranstaltungen auch Webinare und Hybridseminare etabliert. Gerade die Online-Teilnahme ist für den Dienstherrn kostengünstiger - fallen doch hier z.B. die Fahrt- und Übernachtungskosten weg. Deshalb gibt es in der Praxis regelmäßig Auseinandersetzungen zwischen Dienststellenleitung und Personalräten. Das Bundesar-beitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Februar 2024 - 7 ABR 8/23 - entschieden, dass der Personalrat eigenverantwort-lich entscheiden kann, ob die Mitglieder eine Präsenz- oder Online-Schulung buchen und der Dienstherr hierbei auch die Kosten der Unterkunft und Verpflegung zu tragen hat. In seinem Vortrag wird der Referent die rechtlichen Grund-lagen des Schulungsanspruchs, die Rechtsprechung des BAG sowie die Auswirkungen auf die Praxis darstellen.
Schwerpunkte
  • Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung der Personalvertretung im BPersVG, den LPVG und dem BetrVG
  • Streitpunkt Erforderlichkeit der Schulung
  • Verfahrensabläufe im Personalrat
  • Weiterbildung auch für Ersatzmitglieder?
  • Anrufung der Einigungsstelle / des Arbeitsgerichts durch den Arbeitgeber – Verfahrensschritte
  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG vom 7.2.2024 - und nun?

Fallstricke bei der Beteiligung der Personalräte in den Beteiligungsverfahren und wie sie erkannt und gebannt werden können

Friedrich-Wilhelm Heumann
Viele Personalräte, zumal wenn sie das Amt neu angetreten haben, berichten immer wieder, dass ihre Beteiligung an beteiligungspflichtigen Maßnahmen gerade immer dann nicht geschieht, wenn sie noch nicht geschult wurden. Eine weitere Taktik besteht darin, sie gerade dann zu beteiligen, wenn sie noch nicht viel wissen und auf Fehler zu warten. Andere wiederum beklagen, dass ihre Beteiligung ganz einfach von der Dienststellenleitung „vergessen“ wurde. Für viele Personalräte lösen diese und andere Verhaltensweisen schon sehr früh ein Gefühl der Ohnmacht aus, dem es zu begegnen gilt, um zu verhindern, dass sie ihr Amt vorzeitig aufgeben. Der Vortrag dient dazu, die Fälle der rechts-widrigen Nichtbeteiligungen zu benennen und Strategien aufzuzeigen, wie ihnen zu begegnen ist.
Schwerpunkte
  • Die gänzliche Nichtbeteiligung in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten
  • Die Beteiligung des Personalrats zur Unzeit
  • Die Vermengung von Informationsverfahren mit den Antragsverfahren
  • Die Verkürzung der Beteiligungstatbestände durch angeblich irrelevante Stellungnahmen des Personalrats
  • Die Vermeidungsstrategien um die Einigungsstelle nicht anzurufen
  • Die nicht begründete Kürzung der regelmäßigen Stellungnahmefrist durch die Dienststellenleitung

Berufliche Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern

Dirk Lenders
In der Praxis gibt es immer wieder Unsicherheiten und auch unterschiedliche Auffassungen zwischen Personalrat und Dienststellen-Leitung zur beruflichen Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitglie-dern. Der Vortrag behandelt zunächst die Personalratsmitglieder, die nicht grundsätzlich freigestellt sind, die aber einen Anspruch für die Zeit der Wahrnehmung ihrer Personalratsarbeit haben. Worauf ist hierbei zu achten? Zu wel-chem Zeitpunkt muss für die voll- oder überwiegend freigestellten Personalratsmitglieder eine Vergleichsgruppe gebildet werden? Hierauf wird genauso im Vortrag eingegangen wie auf die Kriterien, die hierbei maßgebend sind. Behandelt wird auch die Frage, wie alt die Beurteilungen sein dürfen, die der Nachzeichnung zugrunde gelegt wer-den. Angestellte werden in aller Regel nicht beurteilt. Deshalb wird im Vortrag der Frage nachgegangen, wie die Nachzeichnung bei angestellten Personalratsmitgliedern bestmöglich zu erfolgen hat.
Schwerpunkte
  • Zeitweilige Freistellung für erforderliche Personalratsarbeit
  • Voll vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder/Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf fiktive Laufbahnnachzeichnung. Ab welchem Freistellungsgrad sind überwiegend frei-gestellte Personalratsmitglieder ebenfalls in ihrer beruflichen Entwicklung nachzuzeichnen?
  • Wie erfolgt die fiktive Nachzeichnung bei Beamtinnen und Beamten und wie erfolgt sie bei Angestellten?
  • Besteht ein Recht auf Teilnahme an Stellenausschreibungen und was ist hierbei konkret zu beachten?
  • Ist die Dienststelle verpflichtet, die vom Dienst überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitglieder hin-sichtlich ihrer weiteren beruflichen Entwicklung zu qualifizieren?
  • Was kann der Personalrat veranlassen, wenn die Dienststelle die berufliche Entwicklung von überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitgliedern nicht fördert?

Rahmenprogramm

Geländeführung Charité
Wir möchten Ihnen die größte Klinik Europas auf unserer historischen Geländeführung näherbringen. Unsere Tour bewegt sich auf dem Gelände der Charité nicht nur an der Grenze zwischen Ost und West, sondern sinnbildlich auf dem Scheideweg zwischen Leben und Tod. Hier verbinden sich über 300 Jahre Architekturgeschichte, Medizingeschichte und Geschichten von und mit Menschen.
Stadtführung: Prenzlauer Berg – Auf den Spuren von Wasser, Wein und Bier
Den raschen Wandel einer lebendigen Stadt wie Berlin kann man eindrücklich am Beispiel von Prenzlauer Berg erleben. Unser 2-stündiger Spaziergang zeigt Ihnen das neue und das alte Prenzlauer Berg, erzählt von Windmühlen, Weinbergen und Brauereien, führt zum alten Wasserturm und zeugt von der der Vielfalt im Bezirk.
Centrum Judaicum - Neue Synagoge
Die Neue Synagoge war mit ihren 3200 Sitzen das größte jüdische Gotteshaus in Deutschland. Erfahren Sie bei der einstündigen Führung, was eine Synagoge ausmacht und warum gerade diese Synagoge – unabhängig von Ihrer Größe – einzigartig in Deutschland ist. Was hat der jüdische Philosoph Moses Mendelssohn mit der Synagoge zu tun, wie sah jüdisches Leben in Berlin um 1900 aus? Was bedeutete es damals und heute Jude in Deutschland und Berlin zu sein. Und warum wurde diese Synagoge während des Novemberpogroms 1938 im Gegensatz zu vielen anderen Synagogen nicht in Brand gesteckt? Erleben Sie heute gelebtes Judentum bei einem Besuch des Gebetsraumes.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Referent:innen

Dirk Lechtermann
Dirk Lechtermann
Dirk Lechtermann
Dirk Lechtermann ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit vielen Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht (Fürst, GKÖD, Band V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder; Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW) und zum Beamtenrecht (Schütz/Schachel, Beamtenrecht des Bundes und der Länder).
Heinz Eilers
Heinz Eilers
Heinz Eilers
Heinz Eilers (Regierungsdirektor a.D.) war zuletzt 18 Jahre als Referent für Grundsatzfragen der Kultur und der Medien sowie Film, Theater und kulturelle Bildung im Bundespräsidialamt beschäftigt. In dieser Zeit nahm er für 13 Jahre das Amt des Personalratsvorsitzenden wahr und blickt auch auf eine 10-jährige Erfahrung als Ehrenamtlicher Verwaltungsrichter (VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg) zurück. Als Dozent ist er seit vielen Jahren für verschiedene Fortbildungseinrichtungen, sowie als Berater tätig.
Carlo Weber
Carlo Weber
Carlo Weber
Carlo Weber arbeitet seit 2022 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht - seit 2023 gemeinsam mit Michael Kröll in der Kanzlei Kröll & Weber Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Schon während seies Jurastudiums hat Herr Weber einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht gesetzt und in diesem Bereich auch seine Wahlstation im Referendarat absolviert. Seit mehreren Jahren veröffentlich er regelmäßig Fachbeiträge zu personalrätlichen Themen, beispielsweise in der Fachzeitschrift "Der Personalrat". Zusammen mit Herrn Kröll bietet er regelmäßig Schulungen für Personalräte an.
Friedrich-Wilhelm Heumann
Friedrich-Wilhelm Heumann
Friedrich-Wilhelm Heumann
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann verfügt über eine sehr lange praktische Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Parallel zu seiner Anwaltstätigkeit war er stets als Dozent für verschiedene Bildungsträger tätig. Er hält eine Reihe von Seminaren in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht.
Dirk Lenders
Dirk Lenders
Dirk Lenders
RA Dirk Lenders ist seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des gesamten öffentlichen Dienstrechts, des Tarifrechts und des Mitbestimmungsrechts. Hervorzuheben sind insbesondere die Fachkenntnisse zum Disziplinarrecht sowie zum Beurteilungs- und Beförderungswesen. Weiterhin ist RA Lenders als Referent u. a. für das Kommunale Bildungswerk seit Jahren tätig.

Ergänzende Seminarempfehlungen zum Thema

Diese Zusammenstellung enthält 24 Veranstaltungen.

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01.07.2025
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Rechtsschutz im Arbeits- und Beamtenrecht: die Behörde vor dem Arbeitsgericht. Besondere Verfahren: die Konkurrentenklage. Beurteilung, Auswahl, vorläufiger Rechtschutz
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Beamtenrecht: Öffentliches Dienstrecht, EU-Rechtsprechung

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Systematische Einführung in das öffentliche Dienstrecht - Schwerpunkte in der Rechtsprechung, aktuelle Fragen, Einfluss des Rechts der Europäischen Union
05.05. - 06.05.2025
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Modul 8: Zusammenarbeit der Personalabteilung mit der Behördenführung und PE- Konzept

22
Modulare Fortbildung für Personalentwickler - Modul 8: Zusammenarbeit der Personalabteilung mit der Behördenführung und Personalvertretung sowie die Entwicklung eines Personalentwicklungskonzepts
03.04. - 04.04.2025
11.12. - 12.12.2025
16.04. - 17.04.2026
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Fachtagung Beamtenrecht 2024 (Videoaufzeichnung)

23
(Videoaufzeichnung) Fachtagung Praxistage Beamtenrecht 2024: Brennpunkt Beamtenrecht: das Beamtenrecht in der behördlichen Praxis. Probleme, Erfahrungen, Lösungen
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Dienstvereinbarungen

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Die Gestaltung von Dienstvereinbarungen Neu
01.04.2025
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