Verschiedene Förderwege

Bund und Länder fördern Weiterbildungsmaßnahmen auf verschiedene Weise. Alle Arbeitnehmer/innen haben in der Regel ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub. Ausnahmen bilden die Bundesländer Sachsen und Bayern, die generell keinen Bildungsurlaub gewähren.


Für das Kommunale Bildungswerk e. V. können aktuell folgende Varianten genutzt werden:
  • Bildungsurlaub

 

(Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit werden vom KBW e. V. nicht akzeptiert)

 

 

Unsere Tipps für Sie

Sie möchten erfahren, welche Fördervariante für Sie in Frage kommt? Rufen Sie uns an unter Tel.: 030-293350-1004 oder schreiben Sie eine E-Mail an klaus@kbw.de.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten beruflicher Weiterbildung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bildungsurlaub/Bildungszeit - frühzeitig beantragen

Bildungsurlaub für eine Weiterbildung sollte mindestens drei Monate vorher beantragt werden. Die Fristen in den Bundesländern finden Sie hier.

Bitte beachten: Ohne Anerkennungsbescheid wird kein Bildungsurlaub gewährt!


Zuerst melden Sie sich daher bitte beim KBW e. V. für Ihre ausgewählte Weiterbildung an und teilen uns mit, dass Sie einen Anerkennungsbescheid Ihres Bundeslandes benötigen
(Tel. 030-293350-1004 oder klaus@kbw.de).

  • Sobald uns der Anerkennungsbescheid für Ihr Bundesland vorliegt, wird er Ihnen zugeleitet.
  • Sie beantragen damit den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Nach dem Seminar informieren wir die Landeseinrichtung über die erfolgte Weiterbildung.

 

Die Freistellung wird i.d.R. gewährt für eine Vollzeitbeschäftigung. Für Teilzeitbeschäftigte gelten Sonderregelungen mit unterschiedlicher Freistellungsdauer.

Weiterbildung mit Bildungsurlaub