Fachtag am 28. August 2024

8. Fachtag Compliance

Anti-Korruption in der öffentlichen Verwaltung: Rechtliche Grundlagen, Entwicklungstendenzen, Praxisfragen

Fachtag für Antikorruptionsbeauftragte, Meldestellenbeauftragte, Führungsverantwortliche und Entscheidungsträger:innen in Unternehmen, Behörden, Kommunen und Organisationen, z. B. Bürgermeister:innen, Stadt-, Land- und Gemeinderäte und -rätinnen, Beigeordnete, Dezernent:innen, Geschäftsführer:innen; Vergabeverantwortliche; sonstige Interessierte
Das war unsere Tagung "8. Fachtag Compliance".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

während sich europäische Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur zunehmend internationalen Bedrohungen ausgesetzt sehen und aufgrund der verpflichtenden Umsetzung von NIS2 zum Oktober 2024 unter Handlungsdruck stehen, sind nationale Behörden und Unternehmen dringender denn je gefordert, ihr jeweiliges Compliance-Management auf den aktuellen Stand zu bringen.

Hier sorgen die aktuellen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie die Pflicht zum Einrichten und rechtssicheren Betreiben interner Meldestellen sowie die Pflicht zur Compliance-Überwachung, insbesondere vor dem Hintergrund der Haftungsrisiken und allgegenwärtiger Personalknappheit für Umsetzungsnöte und Unsicherheiten. Unser Fachtag vermittelt Ihnen einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der Anti-Korruptionsarbeit im öffentlichen Dienst. Ausgewählte Fachvorträge laden Sie dazu ein, eigene Erfahrungen und Praxisfragen zu diskutieren und eine Einordnung der Thematik im behördlichen Kontext unter verschiedenen Blickwinkeln vorzunehmen.

Um allen Teilnehmenden eine hohen Transfernutzen für ihre tägliche Compliance-verantwortliche Arbeit zu garantieren, bietet Ihnen unser Fachtag die Möglichkeit, in parallelen Workshops praxisorientiert an der Umsetzung relevanter Aspekte zur Anti-Korruption zu arbeiten und hierbei individuelle Fragestellungen zu klären. Selbstverständlich gibt es in bewährter Weise nach jedem Vortrag, sowie in diesem Jahr zudem exklusiv im Rahmen einer interaktiven Podiumsdiskussion mit unseren Fach-Expert:innen, Gelegenheit zum intensiven Austausch, auch mit Ihren Fach-Kolleg:innen.

Die Tagung findet in hybrider Form statt. Interessent:innen können die Tagung somit entweder vor Ort in Präsenz besuchen oder die Vorträge (ohne Workshopteilnahme) online verfolgen. Für die Online-Teilnahme nutzen Sie bitte folgenden Anmeldelink:

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Wir freuen uns, Sie bei der Tagung begrüßen zu dürfen!

Tagungsorganisation

Mittwoch, 28. August 2024
09:30 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
09:40 Uhr
Interessenkonflikte erkennen und vermeiden (von der monetären Zuwendung bis hin zur Liebesbeziehung)
Prof. Dr. Alexander Eufinger
10:50 Uhr
Kommunikationspause
11:15 Uhr
Aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Dr. Tony Rostalski
12:25 Uhr
Interaktive Podiumsdiskussion: Prof. Dr. jur. Eva Kohler und Dr. Tony Rostalski beleuchten die Herausforderungen eines funktionierenden Compliance-Managements und beantworten Ihre Fragen
Moderation: Sebastian H. Geisler
13:00 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Überwachung rechtssicher gestalten: Haftungsrisiken beim Compliance-Management vermeiden
Prof. Dr. Eva Kohler
15:10 Uhr
Kommunikationspause
Fortsetzung der Tagung mit zwei Workshops zur Auswahl:
15:40 Uhr
Workshop 1: Compliance-Risikoanalyse: Standards und Best-Practice-Ansätze für die Verwaltungspraxis
Dr. Tony Rostalski
15:40 Uhr
Workshop 2: Analyse der Handreichung(en) zur Feststellung von korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten
Yannik Morbach
17:00 Uhr
Ende des Fachtages
Gesamtmoderation der Tagung: Sebastian H. Geisler

Referent:innen

Prof. Dr. Alexander Eufinger
Prof. Dr. Alexander Eufinger
Prof. Dr. Alexander Eufinger
Prof. Dr. Alexander Eufinger ist Professor für Recht an der Hochschule RheinMain. Zuvor war er Leiter Personal & Recht einer Stiftung des öffentlichen Rechts in Frankfurt am Main. Er ist zudem durch eine Vielzahl von Fachpublikationen auf dem Gebiet der Compliance sowie des Arbeits- und Dienstrechts ausgewiesen.
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler (Ass. iur. und MBA) ist Oberkirchenrat und seit 2015 Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Als unabhängige Prüfungseinrichtung führt dieses die örtlichen und überörtlichen Prüfungen in allen Untergliederungen der größten evangelischen Landeskirche einschließlich deren Beteiligungen durch. Herr Geisler wurde als Rechnungsprüfer (Steinbeis-University, AOEV) und Prüfer für Qualitätsmanagement und Peer Reviews in der kommunalen Rechnungsprüfung (KGSt) zertifiziert. Als Volljurist und Wirtschaftswissenschaftler widmet er sich der Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle in Kirche und Staat. Er ist Verwaltungsrat der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse, Finanzvorstand des Landesvereins für Innere Mission, Hannover und Prokurist der LIM gGmbH, Hannover.
Prof. Dr. Eva Kohler
Prof. Dr. Eva Kohler
Prof. Dr. Eva Kohler
Frau Prof. Dr. Eva Kohler hat ein rechtswissenschaftliche Studium an den Universitäten Passau, Köln und Tours, dazu fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Französisch absolviert. Nach der Beschäftigung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assistentin an Universitäten, war sie 10 Jahre lang als Rechtsanwältin (Fachanwältin für Straf- und Steuerrecht) in einer namhaften Wirtschaftskanzlei tätig. Seit 2011 ist sie Professorin für Straf- und Strafprozessrecht sowie Landesfachkoordinatorin im Fach Steuerrecht an der HSPV NRW. Nebenbei ist sie freiberuflich auf den Gebieten des (Wirtschafts-)Straf- und Steuerrechts sowie im Bereich Compliance tätig, insoweit auch als Ombudsfrau externes Mitglied der Helpline eines namhaften Konzernunternehmens. Zudem ist sie Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Sachverständige des Innenausschusses im Landtag NRW.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Dr. Tony Rostalski
Dr. Tony Rostalski
Dr. Tony Rostalski
Dr. Tony Rostalski ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner in eigener Kanzlei. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Heidelberg absolvierte Herr Dr. Rostalski das Referendariat am Landgericht Marburg und promovierte an der Philipps-Universität Marburg zu einem strafrechtlichen Thema. Seit Eintritt in die Rechtsanwaltschaft im Jahr 2017 ist Herr Dr. Rostalski auf die Verteidigung und Beratung von Individualpersonen und Unternehmen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren sowie auf die Compliance-Beratung von Unternehmen der Privatwirtschaft sowie Kommunen und kommunale Unternehmen spezialisiert. Die Compliance-Beratung im öffentlichen Sektor umfasst den Aufbau und die Fortentwicklung von Compliance-Management-Systemen (einschließlich Anti-Korruptions-Compliance, Aufbau und Implementierung von Hinweisgeberschutzsystemen), die Durchführung von Mitarbeiterschulungen und von internen Untersuchungen beim Verdacht von Compliance-Verstößen.
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Tagungsinhalte

Interessenkonflikte erkennen und vermeiden (von der monetären Zuwendung bis hin zur Liebesbeziehung)

Prof. Dr. Alexander Eufinger
Compliance ist weder aus dem unternehmerischen noch aus dem Behörden-Alltag mehr wegzudenken und betrifft damit selbstredend alle Beschäftigten. Der Vortrag sensibilisiert zunächst für die Fragestellung und Definition, wann überhaupt ein Interessenkonflikt am Arbeitsplatz vorliegt. Hierbei geht es nicht nur um „klassische Bestechung“, sondern etwa auch um die Fragen, welche Vergünstigungen eine vorgesetzte Person im öffentlichen Dienst einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unter Beachtung des Sparsamkeitsprinzips zukommen lassen darf bzw. welche Folgen etwa Liebesverhältnisse am Arbeitsplatz unter dem Aspekt der Compliance nach sich ziehen können. Praxisnah wird hiernach aufgezeigt, wie Compliance-Regeln wirksam im Arbeitsverhältnis durchgesetzt werden, welche Compliance-Vorgaben speziell im Personalbereich beachtet werden müssen und welche Rolle insbesondere Personalverantwortliche hierbei spielen.
Schwerpunkte:
  • Implementieren von Compliance-Regeln im Arbeitsverhältnis
  • Aufgaben der Personalverantwortlichen bei der Umsetzung von Compliance-Vorgaben
  • Vermeiden von persönlichen Haftungsrisiken der Personalverantwortlichen
  • Interessenkonflikte im Arbeitsverhältnis unter der Lupe: Monetäre Zuwendungen und Vergünstigungen im öffent-lichen Dienst; Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz: vom Verbot zur Anzeigepflicht
  • Rechtskonforme Zusammenarbeit mit Betriebs- oder Personalräten

Aktuelle Entwicklungen und Praxisfragen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Dr. Tony Rostalski
Die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen besteht inzwischen flächendeckend, auch im öffentlichen Sektor. Ein Jahr nach Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes zieht der Referent ein erstes Zwischenfazit zu dessen Erfolg und erläutert die Tücken bei der Umsetzbarkeit der aktuellen rechtlichen Vorgaben. Im Fokus der Betrachtung liegen hier im Besonderen Aspekte wie die Bereitstellung erforderlicher personeller Ressourcen und Kompetenzen zur Befolgung datenschutzrechtlicher Aspekte sowie der Dokumentationspflichten beim Betreiben interner Meldestellen. Praxisnah wird aufgezeigt, wie Compliance-Verantwortliche hier sicher agieren können. Zudem wird ein Ausblick auf die zu erwartende rechtliche Entwicklung gegeben.
Schwerpunkte:
  • Hinweisgeberschutz: das neue Gesetz in der Praxis
  • Herausforderungen beim Einrichten/Betreiben einer internen Meldestelle
  • Personal- und Budgetfragen
  • Wahrung von Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Einsichtsrechten
  • Erfüllung von Dokumentations- und Berichtspflichten

Überwachung rechtssicher gestalten: Haftungsrisiken beim Compliance-Management vermeiden

Prof. Dr. Eva Kohler
Eine kontinuierliche Überwachung bildet nicht nur die Grundlage eines wirksamen Compliance-Management-Systems. In der (Rechtsprechungs-)Praxis ist zu beobachten, dass aktuell insbesondere mit der Überwachung – auch im Rahmen einer bestehenden Compliance-Struktur – ausgeprägte Haftungsrisiken verbunden sind. Der Vortrag beleuchtet aktuelle Anforderungen bestehender Überwachungspflichten und zeigt praxisnah auf, wie sich diese rechtssicher ausfüllen lassen.
Schwerpunkte:
  • Überwachungs-Pflichten im Rahmen eines wirksamen Compliance-Management-Systems: aktuelle Rechtsprechungsmarker
  • Aktuelle Anforderungen durch bestehende Überwachungspflichten
  • Wirksame und strategische Haftungsvermeidung: Überwachungspflichten rechtssicher ausfüllen
  • Haftungsvermeidung durch Pflichtendelegation: welche Anforderungen zu beachten sind

Workshop 1: Compliance-Risikoanalyse: Standards und Best-Practice-Ansätze für die Verwaltungspraxis

Dr. Tony Rostalski
Die Risikoanalyse ist die notwendige Grundlage eines effektiven Compliance-Managementsystems. Im Workshop werden Best-Practice-Ansätze zur Ermittlung und Bewertung von Risiken in der Verwaltungsorganisation am Beispiel der Korruptionsprävention dargestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden erarbeiten anhand konkreter Beispiele einen Leitfaden zur Ermittlung und regelmäßigen Evaluation ihrer individuellen organisationsspezifischen Risikolandschaft.
Schwerpunkte:
  • Best-Practice-Ansätze zur Ermittlung und Bewertung von Risiken am Beispiel der Korruptionsprävention
  • Erarbeiten eines individuellen Leitfadens

Workshop 2: Analyse der Handreichung(en) zur Feststellung von korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten

Yannik Morbach
Angesichts der Herausforderungen in der Anwendung bestehender Vorschriften zur Korruptionsprävention konzentriert sich dieser Workshop auf die Analyse und Anpassung der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Handreichung. In den Ländern ähneln die Handreichungen der des Bundes; sie dienen der Identifizierung besonders korruptionsanfälliger Bereiche und werden im Workshop hinsichtlich ihrer Effektivität und Praxistauglichkeit überprüft. Ziel ist es, die praktische Durchführung der Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche im eigenen Hause verbessern zu können.
Schwerpunkte:
  • Ablauf der Gefährdungs- und Risikoanalyse nach der Handreichung
  • Kritische Betrachtung: Ermöglichen die Fragebögen eine objektive und präzise Analyse?
  • Optimierungspotenzial und Anpassungsfähigkeit der Handreichung

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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Korruptionsprävention für Rechnungsprüfer:innen
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27.11.2025
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