Datenschutz - Seminare, Kurse, Weiterbildung 2025
Datenschutz und Datensicherheit sind für alle Verwaltungen und Unternehmen unerlässlich. Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO besteht bspw. die Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten, sofern eine personenbezogene Datenverarbeitung durch eine Behörde bzw. öffentliche Stelle (nicht justizielle Tätigkeit) erfolgt oder gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergänzend zu den Regelungen der DSGVO, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (in der freien Wirtschaft) beschäftigt sind. Alle unsere Seminare und modularen Kompaktkurse zum Datenschutzrecht und zur Datensicherheit berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen.
Unsere Veranstaltungsorte kommen für Sie nicht in Frage? Gern bieten wir diese und andere Weiterbildungen auch bei Ihnen vor Ort an. Informationen zu unserem Inhouse-Angebot