Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises für Betreuer:innen
Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft treten. Damit einhergehend wurde ein Registrierungsverfahren eingeführt. Betreuer:innen müssen dafür bei der für sie zuständigen Betreuungsbehörde ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, ihre besondere Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Einzelheiten werden in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt. Betreuer:innen, die ab dem 01.01.2023 Ihre Betreuung aufnehmen, werden registriert, wenn sie einen zertifizierten Sachkundelehrgang absolvieren. Unsere Kurse sind inhaltlich an der BtRegV ausgerichtet und eignen sich (auch) für alle Betreuer:innen, die bereits Betreuungen führen. Diese können Kenntnisse erwerben und gegenüber der Betreuungsbehörde nachweisen.
Das Kommunale Bildungswerk e. V. bietet einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises an, der durch die zuständige Genehmigungsbehörde anerkannt wurde.