SGB XIV – soziales Entschädigungsrecht
Das geplante SGB XIV wird die bisherigen Sozialbücher I bis XII ergänzen. Es ist geplant, das bisherige Opferentschädigungsrecht zu reformieren und in einem neuen SGB XIV zusammenzuführen. Im sozialen Entschädigungsrecht sollen Regelungen für alle Menschen getroffen werden, die Opfer von Gewalt geworden sind und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben. Um die genaue Definition wird noch gerungen. Die Diskussion um den vorliegende Gesetzesentwurf beschäftigt sich u. a. mit der Frage, ob und inwieweit neben den Opfern der beiden Weltkriege auch andere Opfergruppen einzubeziehen sind. Das betrifft z. B. Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt, Opfer von Impfschäden, zivile Opfer andere Kriege oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die durch ihren Dienst geschädigt wurden.
Ein Inkrafttreten wird erst in der nächsten Legislaturperiode erwartet. Das Kommunale Bildungswerk e. V. verfolgt die Debatte um den Gesetzesentwurf genau. Es wird rechtzeitig mit einem aktuellen Weiterbildungsangebot reagieren.