Update TVöD/TV-L - neue Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlchen Dienstes

Was erwartet Sie in diesem Seminar?

Die Rechtsprechung führt ständig zur Ergänzung und zur Erweiterung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Davon alle sind praxisrelevanten Bereiche von der Arbeitszeit über das Urlaubsrecht bis zur Eingruppierung betroffen. Personalabteilungen, Führungskräfte und auch die Gremienvertreter sollten über die aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie der Landesarbeitsgerichte im Bilde sein. Dieses Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand und zeigt Stolperfallen in der täglichen Personalpraxis auf.

Webinar - Seminar TVöD/TV-L

Schwerpunkte des Seminars:

  •  Arbeitszeit: Aufzeichnungspflicht?
  •  Verfall von Urlaub (z.B. bei Langzeiterkrankten)
  •  Eingruppierung und Tarifautomatik
  •  Neues zur Stufenzuordnung
  •  Fachkräftegewinnung im öD: Stufenvorweggewährung?

Dauer des Webinars: 360 Minuten

Technische Anforderungen: Sie brauchen einen PC/Laptop/ein mobiles Endgerät (Tablet, Smartphone...) mit Lautsprecher und einem gängigen Betriebssystem; Internetzugang. Ein Mikrofon ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, wenn Sie mit dem Moderator sprechen wollen. Alternativ können Sie sich bei Fragen auch per Telefon zum Ortstarif einwählen .

Kosten: 295 €

Referent: Herr Sebastian Günther.
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Tarifrechts (Arbeitszeit und Eingruppierung), des Personalvertretungs-/Betriebsverfassungsrechts und im Kündigungsrecht. Herr Günther studierte Jura in Marburg und Bonn mit dem Wahlfach Arbeitsrecht (Abschluss 2004). Danach absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Heidelberg, bevor er anschließend 2007 seine Tätigkeit in einer mittelständischen, auf das Arbeitsrecht spezialisierten, Heidelberger Kanzlei aufnahm. Im Jahr 2008 wechselte Rechtsanwalt Günther zur Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm und betreute im Produktmanagement den Sponer/Steinherr-Kommentar zum TVöD/TV-L, bevor er Anfang 2012 als Justiziar zum Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin ging. Er ist Partner der auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei HAHN | KROLL | GÜNTHER Rechtsanwälte und betreute im Verband (bis Februar 2016) als auch in der Kanzlei Mandanten überwiegend im Bereich des TVöD und TV-L.

Sie haben Fragen?

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen die Mitarbeiter vom Kommunalen Bildungswerk e.V. unter 030 293350 0 oder info@kbw.de gern zur Verfügung.

Ihre Vorteile zusammengefasst

  • Sie erhalten topaktuelle Informationen auf den Punkt gebracht
  • Sie sparen Reisekosten und Zeit
  • Sie können während des Webinars Fragen stellen und Kommentare senden
  • Erst im Nachgang zum Seminar erhalten Sie die Rechnung