Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht: Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen
Im November 2018 hat das Europäische Gerichtshof entschieden: beim Ableben des Arbeitnehmers geht der Urlaub auf die Erben über.
Mitarbeiter von Personalverwaltungen, die bislang nur wenig mit dem Erbrecht zu tun hatten, sind nun gefragt rechtsicher Urlaubsabgeltung nach Erwerbsunfähigkeit und Tod des Arbeitsnehmers zu berechnen.
In unserem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie Urlaubsansprüche u. a. auch unter Berücksichtigung des Erbrechts berechnet werden und was Personalsachbearbeiter künftig beim Ableben eines Arbeitnehmers im Umgang mit Erben und Erbengemeinschaften wissen müssen.
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