Wasserrecht - Seminare,Schulungen, Weiterbildung
Aufgabe des Wasserrechts, als ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, ist der Schutz des Wassers vor nachteiligen Eingriffen (Gefahrenabwehr) sowie eine nachhaltige Erhaltung der Wasserreserven. Aus diesen Gründen sieht das Wasserrecht eine Vielzahl von Nutzungen vor, die einer Erlaubnis bzw. einer Bewilligung (Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren) bedürfen und demzufolge viele Bezugspunkte zum Verwaltungsverfahrensrecht aufweisen. Dabei müssen die Regelungen des Bundes und der Länder den einschlägigen EU-Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie) entsprechen. Für neue Mitarbeiter in den Wasserbehörden und den Wasser- und Bodenverbänden eignen sich besonders unsere Einführungs- und Fachseminare zum Wasserrecht und zum Wasserverbandsrecht.
Gern bieten wir diese und weitere Themen auch bei Ihnen direkt vor Ort an.
Informationen zu unserem Inhouse-Angebot finden Sie hier.