Fachtag Wirtschaftliche Jugendhilfe 2017 Berlin

am 18. Oktober 2017, 10:00 bis 16:30 Uhr

Seit Inkrafttreten des KJVVG am 03.12.2013 stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu den §§ 91 bis 97a SGB VIII. Aber auch im Rahmen der Zuständigkeit und Kostenerstattung kommt es häufig zu strittigen Verfahren zwischen den örtlichen Jugendhilfeträgern. Im Rahmen des Fachtags werden unter Einbeziehung der gesetzlichen Änderungen sowie aktueller Rechtsprechung Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben. Neben den formellen Voraussetzungen wird grundlegend herausgearbeitet, worauf unter Verfahrensgesichtspunkten des öffentlichen Rechts zu achten ist.

Am Vormittag wendet sich der Fachtag den Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung zu. Am Nachmittag werden Fragen zur Kostenbeteiligung behandelt. Der Fachtag Wirtschaftliche Jugendhilfe bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Forum des intensiven Erfahrungsaustauschs und der fachlichen Diskussion. Daneben besteht die Möglichkeit, dem Kommunalen Bildungswerk e. V. praktische Fragen aus der eigenen Tätigkeit vorab schriftlich mitzuteilen.

Der Fachtag ist der Fachtagung Jugendhilfe 2017 „Die Jugendhilfe in der Praxis. Aktuelle Fragen - Ausblick - Rechtsentwicklungen“ vorgelagert, die im Anschluss am 19. und 20. Oktober ebenfalls im Abacus Tierpark Hotel stattfindet. Informationen zu dieser Fachtagung finden Sie hier.

Schwerpunkte des Workshops

Urteil des BVerwG v. 15.12.2016 - 5 C 35/15
Örtliche Zuständigkeit/Kostenerstattung; Begriffe der Beendigung und Unterbrechung der Leistung

§ 92 Abs.1a SGB VIII (Vermögenseinsatz junger
Volljähriger)
Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geändert durch die Verordnung vom 22. März 2017 (BGBl. I S. 519) - Anhebung der Vermögensfreigrenzen

§ 92 Abs.1a SGB VIII (Vermögenseinsatz junger Volljähriger)
VGH München, Beschluss v. 09.01.2017 – 12 C 16.2411
- Vermögenseinsatz aus Ansparungen von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Beschädigtengrundrente), besondere Härtegründe

§ 93 Abs. 4 SGB VIII
Möglichkeiten der Kostenbeitragspflichtigen, eine Herabsetzung des Kostenbeitrages zu beantragen. Formelle Voraussetzungen sowie Bescheiderteilungen.

Das Kindergeld im Rahmen der Kostenbeitragsforderung
- § 94 Abs. 3 SGB VIII – gegenüber einem Elternteil aus einem Kindergeldanspruch nach dem EStG
- § 94 Abs. 6 SGB VIII – gegenüber dem untergebrachten jungen Menschen aus einem Kindergeldanspruch nach dem BKGG

§ 94 Abs.6 SGB VIII
Kostenbeitrag des untergebrachten jungen Menschen aus seinen Einkünften
- Umgang mit dem Urteil des OVG Cottbus vom 03.02.2017 - VG 1 K 568/16

Weitere Themen anhand aktueller Fragen und Praxisfälle der Teilnehmer

Referentin und Referent des Fachtags 

Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.