Herr Andreas Beyß ist seit August 2012 bei der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig und gehört seit der Umfirmierung im Jahr 2021 zur BDO Concunia GmbH. In seiner Funktion als Senior Manager und Prokurist hat er umfassende Erfahrung in der Steuerberatung und Steuerdeklaration, insbesondere für Körperschaften der öffentlichen Hand. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der steuerlichen Beratung im Rahmen der Umstellung auf die neuen Vorgaben des Steueränderungsgesetzes 2015 (StÄndG 2015) und der Regelungen nach § 2b UStG. Darüber hinaus begleitet er regelmäßig Betriebsprüfungen sowie außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und steht seinen Mandanten als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Mit seiner langjährigen Erfahrung bietet er fundierte Beratung und passgenaue Lösungen für steuerrechtliche Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung.
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 KStG): Steuerliche Gewinnermittlung und steuerliches Einlagekonto §27 KStG : Pflichten, Fristen und Besonderheiten