Herr Christoph Grünenwald ist Leiter des Grundsatzreferats des Landesjugendamts des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Zuvor in stellvertretender Funktion war er zuständig für grundsätzliche Rechtsfragen aus den Bereichen des Kinder- und Jugendhilfe-, Familien- und allgemeinen Verwaltungsrechts. Zusätzlich ist er nebenamtlicher Gutachter für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.°V. (DIJuF), Heidelberg, Autor und Referent für Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere im Zusammenhang mit dem BTHG und dem KJSG). Herr Grünenwald versteht sich als Praktiker und versucht deshalb seine Inhalte praxisgerecht aufzubereiten.