Herr Dr. Harms ist seit 1998 als Anwalt zugelassen und beschäftigt sich seit Beginn seiner Tätigkeit vor allem aber nicht ausschließlich mit dem Bau- und Vergaberecht.
Er ist seit 2010 Partner der auf die Beratung der öffentlichen Hand spezialisierten Kanzlei SWKH und berät dort Städte, Gemeinden und Zweckverbände bei vergaberechtlichen Fragen, aber auch sonstigen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Darüber hinaus ist er neben der Prozessführung für die öffentliche Hand bei der Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren sowohl im Baubereich als auch bei Lieferungen und Leistungen tätig.