Dr. Martin Jansen ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig. Hier begleitet er Auftraggeber und Bieterunternehmen in Vergabeverfahren, ebenso in Vergabenachprüfungsverfahren und nachgelagerten Schadensersatzprozessen. Zudem berät er zu vorgelagerten Fragen wie Ausschreibungspflichten oder bei der Erstellung bzw. Optimierung interner Beschaffungsvorgaben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Zuwendungsvergaberecht als Sondermaterie. Darüber hinaus ist Dr. Jansen im privaten Baurecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht für Auftraggeber und Auftragnehmer tätig.