Herr Dr. Maor ist Volljurist und seit dem Jahr 2001 im Bundesministerium des Innern tätig, derzeit in der Abteilung Migration. Er war zuvor in verschiedenen Bereichen des Ministeriums tätig, und zwar in den Bereichen Migrationsrecht, Bund-Länder-Koordinierung der IT in der öffentlichen Verwaltung, Terrorismusbekämpfung, Korruptionsprävention und im Vergabewesen. Er begleitete als federführender Referent mehrere komplexe Rechtssetzungsverfahren, wie etwa die Neugestaltung der Aufenthaltsverordnung, das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und die Umsetzung zahlreicher migrationsrechtlicher Richtlinien. Auf den Ebenen der Europäischen Union und bei den Vereinten Nationen leitete er mehrfach deutsche Delegationen. Herr Dr. Maor arbeitet dauerhaft an Kommentaren und einem Handbuch für Aufenthaltsrecht mit. Er hat Jura in Köln und Cambridge studiert und parallel zum Referendariat in Köln promoviert. Vor seiner Tätigkeit für die Bundesverwaltung war er als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Tel Aviv tätig.