Herr Gunnar Herget ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Partner der Kanzlei CNH-Anwälte in Essen, die auf die Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten spezialisiert ist. Herr Herget ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Arbeits- und Personalvertretungsrecht und Mitautor des Arbeitsrechtskommentars von Däubler sowie des Kommentars von Altvater u.a. zum Bundespersonalvertretungsgesetz. Er kommentiert dort u.a. die Vorschriften zum Datenschutz. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Herget seit mehr als 20 Jahren als Referent in der Fortbildung von Betriebsräten und Personalräten tätig.