Herr Holger Drux weist eine über zwanzigjährige Erfahrung in der ausländerbehördlichen Tätigkeit auf, die er zunächst als Leiter einer kreisangehörigen Ausländerbehörde sowie nachfolgend als stellvertretender Leiter der Kreisausländerbehörde gesammelt hat. Aktuell leitet Herr Drux ein Referat in einem nordrhein-westfälischen Ministerium. Er befasst sich seit über fünfzehn Jahren intensiv mit den sicherheitsrechtlichen Aspekten des Ausländerrechts, insbesondere mit den seinerzeit durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz in das Aufenthaltsgesetz eingeführten Instrumentarien zur Bekämpfung der extremistischen und terroristischen Gefahren.