Herr Prof. Dr. Martin Fleuß ist seit November 2010 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Seit November 2017 ist er dem unter anderem für das Ausländer- und Asylrecht zuständigen 1. Senat zugewiesen. Zuvor war er Richter und Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf sowie Referatsleiter im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Prof. Dr. Fleuß ist seit vielen Jahren mit dem Ausländerrecht befasst. Seit dem Jahr 2000 ist er Lehrbeauftragter für das Ausländerrecht an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und wurde im Dezember 2021 an dieser zum Honorarprofessor bestellt. Er ist Dozent an verschiedenen Studieninstituten.