Stefan Wehmeyer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der eigenen Kanzlei WEHMEYER RECHTSANWÄLTE und spezialisiert im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Compliance, Erbrecht und Vermögensnachfolge. Zuvor war er Unternehmensjurist in internationalen Konzernen und dort in leitender Position unter anderem mit den Bereichen Corporate, Compliance, M&A und Datenschutz befasst.