Spezialseminar
Code BEA047
Themenbereich: Betreuungsrecht

Der Erforderlichkeitsgrundsatz und die Erweiterte Unterstützung nach BtOG im Betreuungsrecht ab 01.01.2023

Schwerpunkte

  • Die Reform und ihre Ziele:
    • Art. 12 UN Behindertenrechtskonvention
    • Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
    • Wunsch statt Wohl
    • Unterstützung statt Betreuung
  • IGES - Studie und die Auswirkungen auf die Reform:
    • Ergebnisse
    • Erforderlichkeitsgrundsatz
    • Paradigmenwechsel
  • Die wesentlichen Änderungen der Reform:
    • Die Magna Charta gem. § 1821 BGB aus Sicht der Betroffenen
    • der Betreuungsbehörden
    • der Betreuungsvereine, der Betreuer:innen
    • der Betreuungsgerichte
  • Die Erweiterte Unterstützung gem. § 8 Abs.2 u. 4 BtOG:
    • Voraussetzungen
    • Inhalte
    • Umsetzung in der Praxis
  • Die Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs.3 BtOG:
    • Voraussetzung
    • Inhalt
    • Umsetzung in der Praxis
  • Darstellung vorrangiger Hilfen
  • Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger
  • Ausblick und Diskussion

Am 01.01.2023 trat die größte Reform seit Bestehen des Betreuungsrechts in Kraft. Tiefgreifende Veränderungen werden für alle Akteur:innen eine Herausforderung darstellen. Im Rahmen der sog. Magna Charta wird insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz neu definiert, und durch die sog. Erweiterte Unterstützung gem. §§ 8 und 11 BtOG wird ein neues fachliches Instrument geschaffen, um zukünftig rechtliche Betreuungen zu vermeiden. Die Teilnehmenden lernen die Grundzüge der Reform kennen und bekommen einen Überblick über die vielschichtigen Veränderungen für alle, die am Betreuungsverfahren beteiligt sind. Die Reform wird aus der Sicht der Betroffenen, der Betreuungsbehörden, der Betreuungsvereine, der Betreuer:innen und der Gerichte dargestellt. Insbesondere werden die neuen Instrumente der Betreuungsvermeidung nach dem BtOG veranschaulicht. Mit der Erweiterten Unterstützung erlangen die Teilnehmenden Kenntnisse zu einem im Vorfeld einzusetzenden temporären Fallmanagement und wie dieses in der Praxis umsetzbar sein kann.

Mitarbeitende in Verwaltungen, der Betreuungsbehörden und Sozialleistungsträger, sonstige Interessierte

keine

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Termine

CODE 0217BEA047
17.02.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
18.02.2025
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22.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
23.09.2025
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395,00 €
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