Fachtagung
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Fachtagung Insolvenzrecht 2024: Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen (beide Tagungstage)

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/04)

Donnerstag, 19. September 2024

09.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung

  • Herr Prof. Ulrich Keller

09.15 Uhr - Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht (Herr Prof. Ulrich Keller)

  • Das Insolvenzrecht ist durch prominente Fälle aus der Immobilienszene wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Es ist auch allgemein zu erwarten, dass Insolvenzverfahren wieder zunehmen werden. Für Gläubiger wird wichtig sein, ob und wie ein insolventes Unternehmen saniert werden soll oder ob durch Liquidation des Vermögens die Gläubiger befriedigt werden sollen. Diese Weichenstellungen können einzelne Gläubiger, insbesondere Kommunen, kaum beeinflussen. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht zu kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Diese werden im Vortrag vorgestellt.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Aktuelles zur Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung
  • Aktuelles zur abgesonderten Befriedigung
  • Die Stellung von Kommunen in Sanierungsverfahren des StaRUG oder der InsO
  • Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Privatinsolvenz und zur Restschuldbefreiung

10.30 Uhr - Kommunikationspause

11.00 Uhr - Aktuelle Insolvenzrechtsfälle aus und für die Praxis (Herr Frank Frind)

  • Der Referent präsentiert aus seiner reichhaltigen insolvenzgerichtlichen Praxis einen Querschnitt von aktuellen Instanz-Entscheidungen von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung, die jenseits der Einzelfallentscheidung generelle Bedeutung haben (werden).

Schwerpunkte des Vortrags

  • Richtige Insolvenzantragstellung - wann, wie - Insolvenzverschleppung?
  • Erledigung - ja oder nein?
  • Auskunft zum Verfahrensstand und/oder Akteneinsicht
  • Aufsicht über den Insolvenzverwalter
  • Mangelnde Mitwirkung des Schuldners

12.30 Uhr - Mittagspause

13.30 Uhr - Praxisfragen in der Insolvenz natürlicher Personen Der Insolvenzplan im Insolvenzverfahren natürlicher Personen (Herr Frank Wiedenhaupt)

  • Seit 2014 können auch natürliche Personen in beiden Restschuldbefreiungsverfahren das Insolvenzplanverfahren bestreiten. Dieser Zwangsvergleich, der in der Unternehmensinsolvenz als wichtiges Instrument zur Restrukturierung und zum Erhalt eines Unternehmens angewandt wird, hat auch in den Verfahren natürlicher Personen an Wichtigkeit zugenommen. Gerade im Hinblick auf ehemalige Selbstständige, die aufgrund von Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung schulden, besteht die Möglichkeit, sich von diesen Schulden zu befreien. Der Vortrag beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger und zeigt, welche strategischen Überlegungen bereits am Anfang in der Beratungspraxis angestellt werden müssen. Zudem wird anhand von Praxisbeispielen gezeigt, worin sich die Vergleichssituation vor Insolvenzeröffnung und nach Eröffnung unterscheidet.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Grundlagen des Zwangsvergleichs
  • Vorteile und Nachteile für die Gläubiger und Schuldner
  • Praktische Anwendungen
  • Ablauf des Verfahrens

14.30 Uhr Digitale Methoden zur Aufdeckung strafbarer Handlungen in der Insolvenz (Sabine Krauß)

  • Bei der Untersuchung von möglichen Insolvenzstraftaten ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Aufdeckung strafbarer Handlungen geeignet und hilfreich, um die Tatvorwürfe belastbar zu verifizieren. Die Referentin ist u.a. öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für Insolvenzuntersuchungen und beleuchtet anhand von drei Beispielfällen aus 30 Jahren Praxis, mit welchen Methoden sie strafbare Handlungen in der Insolvenz aufdecken kann.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Kurze Einleitung zu den Insolvenzgründen und strafbaren Handlungen in der Insolvenz
  • Beispiel I: Entnahmen aus der Bargeldkasse
  • Beispiel II: Betrug durch Ankäufe von Lebensversicherungen
  • Beispiel III: Lockvogel: Hohe Zinsen für Anleihegläubiger
  • Die Insolvenzuntersuchung im Wandel der Zeit - Prüfungsmethoden früher und heute
  • 15.10 Uhr Kommunikationspause

15.30 Uhr Podiumsdiskussion - Das Insolvenzrecht in der Praxis. Ihre Fragen. Die Referenten antworten

  • gg. 16.15 Uhr Ende des ersten Tagungstages
  • 16.45 Uhr für Interessenten Rahmenprogramm/Arbeitsessen

Freitag, 20. September 2024

09.00 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht (Herr Dr. Volker Schultz)

  • Der Referent ist Mitglied des Senats und informiert aus erster Hand über die wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres. Die Teilnehmer bleiben auf dem aktuellen Stand und erfahren Hintergründe einzelner Entscheidungen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Die Schwerpunkte des Vortrages werden im Laufe der folgenden Monate präzisiert und richten sich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht

10.30 Uhr - Kommunikationspause

10.50 Uhr - Durchsetzung von kommunalen Steuern und Abgaben in Krise, Restrukturierung und Insolvenz unter besonderer Berücksichtigung der Geschäftsleiter (Herr Prof. Dr. Jens M. Schmittmann)

  • Da für die Gläubiger von Insolvenzforderungen nur geringe Quotenausschüttungen zu erwarten sind, werden Gläubiger verstärkt die Möglichkeiten der Haftung der Geschäftsleiter (Geschäftsführer und Vorstände) prüfen. Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) wurden ab 1. Januar 2021 neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zeigen, dass die Durchsetzung von Haftungsansprüchen nicht einfacher geworden ist. Der Referent erläutert, wie die Verwaltung rechtssicher Haftungstatbestände ermitteln und durchsetzen kann. Der Vortrag versetzt die Mitarbeiter der Finanzbehörden sowie der anderen Steuer- und Abgabengläubiger unter Berücksichtigung der Neuregelung in § 15b Abs. 8 InsO in den Stand, Haftungstatbestände zu erkennen, das Tatsachenmaterial aufzuarbeiten und Haftungsbescheide zu erstellen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Insolvenzverfahren und Befriedigung in der Insolvenzgläubiger aus statistischer Sicht
  • Haftung der Geschäftsleiter in der Krise
  • Besonderheiten bei der Haftung für kommunale Steuern und Abgaben
  • Informationsbeschaffung für Gläubiger, z.B. durch Auswertung der Insolvenzakte
  • Erstellung von Haftungsbescheiden
  • Behandlung von Einwendungen der Geschäftsleiter

12.00 Uhr - Fazit der Tagung. Ihre Fragen - unsere Antworten

  • gg. 13.00 Uhr - Ende der Tagung
  • Für Interessenten - Arbeitsessen

Veranstaltungsort

  • Abacus Tierpark Hotel Berlin

Teilnahmekosten

  • 499,00 € (Frühbuchergebühr bis 6 Wochen vor Tagungstermin) / danach 599,00 € (einzelne Tage 349,00 € bzw. 399,00 €)
  • Fachanwälte können als Nachweis zur Erfüllung des § 15 FAO das vom KBW erhaltene Zertifikat bei ihrer zuständigen Anwaltskammer zur Anerkennung einreichen (8 Zeitstunden).

Im Jahr 2024 droht ein deutlicher Anstieg der Insolvenzzahlen. Experten rechnen mit einem Plus von bis zu 30 Prozent. Dabei ist die Zahl der Insolvenzen mit 15.000 Firmen erst 2023 deutlich gestiegen - eine Steigerung um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Zunehmend betroffen sind auch größere Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Experten hatten mit diesem Anstieg gerechnet. Er erklärt sich u.a. mit Nachholeffekten aus der Coronazeit, als die Insolvenzmeldepflicht zeitweise ausgesetzt war. Es zeigen sich aber zunehmend deutlich die Auswirkungen weltweiter multipler Krisen und der Strukturkrisen der deutschen Wirtschaft. Unsere Tagung befasst sich an zwei Tagen mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, neuesten Entwicklungen im Insolvenzrecht und Fragen der Insolvenzrechtspraxis. Namhafte Referenten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis kommen mit Praktikern zum Erfahrungsaustausch zusammen.

Führungskräfte und Mitarbeitende, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeitende der Finanzämter, Fachanwält:innen für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter:innen und Mitarbeitende in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen

Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie Suchfenster bitte VLT24VID ein. Die Tagung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von KBW e.V. und IWVR e.V.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0919VLTZ24
19.09.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
20.09.2024
08:30 bis 13:00 Uhr
499,00 €
Hybrid
online
Präsenz