Fachtagung - Tag 1
Code VLTZ24-1

Fachtagung Insolvenzrecht 2024: Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen (nur 1. Tag)

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024021)

Donnerstag, 19. September 2024

09.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung (Herr Prof. Ulrich Keller)

09.15 Uhr Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht (Prof. Ulrich Keller)

  • Das Insolvenzrecht ist durch prominente Fälle aus der Immobilienszene wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Es ist auch allgemein zu erwarten, dass Insolvenzverfahren wieder zunehmen werden. Für Gläubiger wird wichtig sein, ob und wie ein insolventes Unternehmen saniert werden soll oder ob durch Liquidation des Vermögens die Gläubiger befriedigt werden sollen. Diese Weichenstellungen können einzelne Gläubiger, insbesondere Kommunen, kaum beeinflussen. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht zu kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Diese werden im Vortrag vorgestellt.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Aktuelles zur Insolvenzantragstellung
  • Aktuelles zur Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung
  • Aktuelles zur abgesonderten Befriedigung
  • Die Stellung von Kommunen in Sanierungsverfahren des StaRUG oder der InsO
  • Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Privatinsolvenz und zur Restschuldbefreiung

10.30 Uhr Kommunikationspause

11.00 Uhr Aktuelle Insolvenzrechtsfälle aus und für die Praxis (Frank Frind)

  • Der Referent präsentiert aus seiner reichhaltigen insolvenzgerichtlichen Praxis einen Querschnitt v. aktuellen Instanz-Entscheidungen v. der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung, die jenseits der Einzelfallentscheidung generelle Bedeutung haben (werden)

Schwerpunkte des Vortrags

  • Richtige Insolvenzantragstellung - wann, wie- Insolvenzverschleppung?
  • Erledigung - ja oder nein?
  • Auskunft zum Verfahrensstand und/oder Akteneinsicht
  • Aufsicht über den Insolvenzverwalter
  • Mangelnde Mitwirkung des Schuldners

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Praxisfragen in der Insolvenz natürlicher Personen Der Insolvenzplan im Insolvenzverfahren natürlicher Personen (Frank Wiedenhaupt)

  • Seit 2014 können auch natürliche Personen in beiden Restschuldbefreiungsverfahren das Insolvenzplanverfahren bestreiten. Dieser Zwangsvergleich, der in der Unternehmensinsolvenz als wichtiges Instrument zur Restrukturierung und zum Erhalt eines Unternehmens angewandt wird, hat auch in den Verfahren natürlicher Personen an Wichtigkeit zugenommen. Gerade im Hinblick auf ehemalige Selbstständige, die aufgrund von Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung schulden, besteht die Möglichkeit, sich von diesen Schulden zu befreien. Der Vortrag beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger und zeigt, welche strategischen Überlegungen bereits am Anfang in der Beratungspraxis angestellt werden müssen. Zudem wird anhand von Praxisbeispielen gezeigt, worin sich die Vergleichssituation vor Insolvenzeröffnung und nach Eröffnung unterscheidet.

14.30 Uhr Digitale Methoden zur Aufdeckung strafbarer Handlungen in der Insolvenz (Sabine Krauß)

  • Bei der Untersuchung von möglichen Insolvenzstraftaten ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Aufdeckung strafbarer Handlungen geeignet und hilfreich, um die Tatvorwürfe belastbar zu verifizieren. Die Referentin ist u.a. öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für Insolvenzuntersuchungen und beleuchtet anhand von drei Beispielfällen aus 30 Jahren Praxis, mit welchen Methoden sie strafbare Handlungen in der Insolvenz aufdecken kann.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Kurze Einleitung zu den Insolvenzgründen und strafbaren Handlungen in der Insolvenz
  • Beispiel I: Entnahmen aus der Bargeldkasse
  • Beispiel II: Betrug durch Ankäufe von Lebensversicherungen
  • Beispiel III: Lockvogel: Hohe Zinsen für Anleihegläubiger
  • Die Insolvenzuntersuchung im Wandel der Zeit - Prüfungsmethoden früher und heute
  • 15.10 Uhr Kommunikationspause

15.30 Uhr Podiumsdiskussion - Das Insolvenzrecht in der Praxis. Ihre Fragen. Die Referenten antworten

  • gg. 16.15 Uhr Ende des ersten Tagungstages
  • 16.45 Uhr für Interessenten Rahmenprogramm/Arbeitsessen

Im Jahr 2024 droht ein deutlicher Anstieg der Insolvenzzahlen. Experten rechnen mit einem Plus von bis zu 30 Prozent. Dabei ist die Zahl der Insolvenzen mit 15.000 Firmen erst 2023 deutlich gestiegen - eine Steigerung um 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Zunehmend betroffen sind auch größere Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Experten hatten mit diesem Anstieg gerechnet. Er erklärt sich u.a. mit Nachholeffekten aus der Coronazeit, als die Insolvenzmeldepflicht zeitweise ausgesetzt war. Es zeigen sich aber zunehmend deutlich die Auswirkungen weltweiter multipler Krisen und der Strukturkrisen der deutschen Wirtschaft. Unsere Tagung befasst sich an zwei Tagen mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, neuesten Entwicklungen im Insolvenzrecht und Problemen der Insolvenzrechtspraxis. Namhafte Referenten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis kommen mit Praktikern zum Erfahrungsaustausch zusammen.

Führungskräfte und Mitarbeitende, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeitende der Finanzämter, Fachanwält:innen für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter:innen und Mitarbeitende in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen

Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie Suchfenster bitte VLT24VID-1 ein. Die Tagung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von KBW e.V. und IWVR e.V.

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0919VLTZ24-1
19.09.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
349,00 €
Hybrid
online
Präsenz