Fachtagung - Tag 1
Code PGT24-1

Fachtagung Personalvertretungsrecht 2024. Das Personalvertretungsrecht in der Praxis. Probleme - Erfahrungen - Rechtsentwicklungen (nur 1. Tag)

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/06)
  • Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.

Montag, 16. September 2024

09.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung

09.10 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht (Dirk Lechtermann)

  • Die Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle wird nicht allein durch das jeweils einschlägige Personalvertretungsgesetz bestimmt. Wesentlichen Einfluss hat vielmehr auch die Rechtsprechung der besonderen personalvertretungsrechtlichen Spruchkörper bei den Verwaltungsgerichten. Der Referent stellt anschaulich die neusten, für die Praxis bedeutsamen personalvertretungsrechtlichen Entscheidungen vor und erläutert diese mit Blick auf deren Auswirkungen für die tägliche Arbeit in der Dienststelle. Im Sinne der Aktualität werden die Schwerpunkte des Vortrags erst kurzfristig festgelegt.

10.30 Uhr - Kommunikationspause

11.00 Uhr - Neue Beteiligungsrechte und ihre mögliche Ausgestaltung durch Dienstvereinbarungen und Initiativrecht (Heinz Eilers)

  • In dem Vortrag werden die Schaffung neuer und die Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände mit dem Ziel vorgestellt, Personalräte zu ermuntern und zu ermutigen, nicht nur auf die Wahrung dieser Rechte zu achten, sondern sich bei Bedarf auch aktiv in die Ausgestaltung gegenüber der Dienststelle einzubringen. Hierfür ist die Dienstvereinbarung (zu vereinbaren zwischen Dienststelle und Personalrat) das Mittel der Wahl. Bei Mitbestimmungstatbeständen greift - auch das ist ein Reformschritt - inzwischen beim bestehenden Initiativrecht des Personalrates eine sogenannte Aktionsfrist von 6 Wochen, in der sich die Dienststelle mit der Angelegenheit beschäftigen und entscheiden soll.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Neue Mitbestimmung bzw. Präzisierung in den Bereichen flexibler Arbeitsformen und -zeiten, Anordnung von Mehrarbeit, der Vereinbarung von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagement
  • Initiativrecht in der konkreten Anwendung und Hintergrund der Einführung der "Aktionsfrist", einschließlich der neuen Möglichkeit von einvernehmlichen Fristabsprachen bei der Einleitung von Beteiligungen bei der Mitbestimmung und Mitwirkung
  • Darstellung des Wegs zum Zustandekommen einer Dienstvereinbarung in dem von Heinz Eilers entwickelten "KEVIA-Prozess" als strukturelle Hilfestellung
  • Neuer Mitwirkungstatbestand bei der Privatisierung von Aufgaben

12.15 Uhr - Mittagspause

13.15 Uhr - Die „übliche“ berufliche Entwicklung - Rechtlicher Rahmen und Praxisfragen (Carlo Weber)

  • In diesem Vortrag geht es um die rechtlichen Grundsätze im Hinblick auf die „übliche“ berufliche Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder. Die Teilnehmer:innen erfahren zudem, welche Fragen und Probleme in der Praxis auftreten - und wie damit umgegangen werden kann. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, sich mit ihren Fragen in die Diskussion einzubringen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Grundwissen und rechtlicher Rahmen: Was ist die „übliche“ berufliche Entwicklung? Wie kann eine „fiktive Nachzeichnung“ durchgeführt werden?
  • Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für (betroffene) Personalräte?
  • Wann liegt eine unzulässige Benachteiligung und wann eine unzulässige Begünstigung vor?
  • Wie funktioniert die Vergleichsgruppenbildung?
  • Welche Fragen und Probleme treten in der Praxis auf? Welche Antworten und Lösungen gibt es?

14.15 Uhr - Kommunikationspause

14.45 Uhr - Schulungsanspruch und Freistellung - Gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Praxisprobleme (Friedrich-Wilhelm Heumann)

  • Für die Fortbildung von Personalräten gelten klare gesetzliche Regelungen. Dennoch werden Personalräte oft mit Einwänden gegen den Seminarbesuch oder die damit verbundenen Kosten konfrontiert. In der Nach-Coronazeit haben sich neben Präsenzveranstaltungen auch Webinare und Hybridseminare etabliert. Gerade die Online-Teilnahme ist für den Dienstherrn kostengünstiger - fallen doch hier z.B. die Fahrt- und Übernachtungskosten weg. Deshalb gibt es in der Praxis regelmäßig Auseinandersetzungen zwischen Dienststellenleitung und Personalräten. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Februar 2024 - 7 ABR 8/23 - entschieden, dass der Personalrat eigenverantwortlich entscheiden kann, ob die Mitglieder eine Präsenz- oder Online-Schulung buchen und der Dienstherr hierbei auch die Kosten der Unterkunft und Verpflegung zu tragen hat. In seinem Vortrag wird der Referent die rechtlichen Grundlagen des Schulungsanspruchs, die Rechtsprechung des BAG sowie die Auswirkungen auf die Praxis darstellen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung der Personalvertretung im BPersVG, den LPVG und dem BetrVG
  • Streitpunkt Erforderlichkeit der Schulung
  • Verfahrensabläufe im Personalrat
  • Weiterbildung auch für Ersatzmitglieder?
  • Anrufung der Einigungsstelle / des Arbeitsgerichts durch den Arbeitgeber - Verfahrensschritte
  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG vom 7.2.2024 - und nun?
  • 16.00 Uhr - Ende des ersten Tagungstages

Für Interessenten

  • 16.30 Uhr - Fachliches Rahmenprogramm
  • 20.00 Uhr - Arbeitsessen

Die Personalratsarbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Um die Beteiligungsrechte kompetent ausüben zu können, benötigen die Personalvertretungen rechtlich fundierte Kenntnisse. Einerseits sollen und müssen sie die Interessen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gegenüber der Dienststelle vertreten. Andererseits lassen sich viele Probleme einfacher und konfliktfreier im partnerschaftlichen Miteinander zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung lösen. Im Rahmen unserer diesjährigen Fachtagung vermitteln erfahrene Experten das nötige Wissen und geben Antworten auf aktuelle Fragen aus der Praxis. Die Vorträge sollen die Teilnehmer:innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.

Personalräte, Personalratsmitglieder, Personalverantwortliche, Dienstellenleiter/innen, Personaldezernenten, Personalreferenten

Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie im Suchfenster PGT24VID-1 ein, wenn Sie das Video erwerben wollen.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Platzhalter Dozentenfoto

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0916PGT24-1
16.09.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
349,00 €
Hybrid
online
Präsenz