Fachseminar
Themenbereich: Bau- und Wohnungswesen
Genehmigungsrechtliche Erleichterungen für das Repowering von Windenergieanlagen
Schwerpunkte
- Repowering-Begriff des BImSchG
- Verfahrensrechtliche Erleichterungen
- Immissionssschutzrechtliche Erleichterungen
- Artenschutzrechtliche Erleichterungen
- Planungsrechtliche Erleichterungen
Das Repowering von Windenergieanlagen gilt als einer der wichtigsten Bausteine für das Gelingen der Energiewende. Gleichzeitig sieht sich die Modernisierung und der Austausch von Altanlagen jedoch häufig besonderen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich aus der zwischenzeitlich geänderten Sach- oder Rechtslage ergeben. Auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bestanden häufig Unsicherheiten, ob etwa ein Änderungsverfahren oder ein Neugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber u.a. mit den Vorschriften § 16b BImSchG, § 45c BNatschG und § 249 Abs. 3 BauGB verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Erleichterungen für das Repowering von Windenergieanlagen eingeführt, die in der Veranstaltung eingehend behandelt werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
Genehmigungsbehörden, Immissionsschutzbehörden, Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Vorhabenträger, Projektsteuerer, Verfahrensmanager
Gesetzestexte (BImSchG, BNatSchG, BauGB)
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Termine
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19.09.2024
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25.02.2025
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