Spezialseminar
Code PEA039A
Themenbereich: Personalwesen

Stellenbeschreibung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung TVöD-VKA - für handwerklich tätige Beschäftigte (ehemalige Arbeiter:innen)

Schwerpunkte

  • Grundlagen der Eingruppierung bei Arbeiterstellen
  • Tarifkonforme Stellenbeschreibung mit umfangreichen Beispielen
  • Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeiter:innen bei der Eingruppierung (z. B. Hausmeister:innen)
  • Grundsätze:
    • zeitliches Hälftemaß
    • Bestimmung der maßgeblichen Tätigkeiten bzw. Teiltätigkeiten
  • Spezialregelung Entgeltgruppe 1 TVöD und Aufbau der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
  • Anforderungsmerkmale:
    • Ausbildungsanforderung
    • artverwandter Beruf
    • verwaltungseigene Prüfung
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe:
    • hochwertige Tätigkeiten
    • besonders hochwertige Tätigkeiten
    • „Fernergruppen“
    • Ausschließlichkeitskatalog
    • Vorarbeitertätigkeit
    • Stellvertretertätigkeiten
  • Beispiele:
    • Bauhof
    • Straßenmeistereien
    • Kataster- und Vermessung
    • Abfall und Abwasser
  • Beteiligung der Personalräte im gesamten Verfahren der Stellenbeschreibung und Eingruppierung sowie deren Umsetzung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Spielte die Bewertung von Beschäftigten im handwerklichen Bereich, die unter die Eingruppierungsregelungen des BMT-G-II/BMT-G-O fielen, nur eine untergeordnete Rolle, zeigt sich in der Praxis, dass dieser Personenkreis dem Lohngruppenverzeichnis nicht immer richtig zugeordnet ist. Aufgrund der neuen Entgeltordnung TVöD-VKA gelten für die handwerklichen Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale Anhang 1 - Entgeltordnung (VKA) Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten). Für die Überleitung gilt Anhang 9. Zu beachten ist, dass mit dem Inkrafttreten der §§ 12, 13 TVöD-VKA die neuen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale an die Stelle der bisherigen Oberbegriffe in den Lohngruppenverzeichnissen treten. Spezielle Eingruppierungsregelungen in Lohngruppenverzeichnissen gelten bis zur Vereinbarung neuer Regelungen auf der Bundesebene bzw. auf Ebene eines kommunalen Arbeitgeberverbandes fort.

Führungskräfte; Beschäftigte der Personal- und Organisationsverwaltungen und Betriebe (Zweckverbände, Eigenbetriebe), die den TVöD-VKA anwenden; Mitglieder der Bewertungskommissionen; Personalratsmitglieder; Gleichstellungsbeauftragte

TVöD einschließlich Anlage Entgeltordnung (VKA); TVÜ-VKA; falls vorhanden Lohngruppenverzeichnisse zum BMT-G/BMT-G-O

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16.12.2024
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