Kernkompetenzen Waffenrecht - fundiertes Wissen für Sachbearbeiter:innen in der Waffenbehörde
Das Waffenrecht erlebt aktuell umfassende Rechtsentwicklungen. So ist im September 2020 das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Mit diesem wurde das Waffenrecht novelliert. Unter anderem wurden hier die Vorschriften über die Aufbewahrung und Verbringung von Waffen und Munition umfassend geändert und die Sicherheitsstandards angehoben sowie nationale an internationale Vorschriften angepasst.
Das ist die umfangreichste Waffenrechtsänderung seit 2003 in Deutschland. Neben der Erweiterung der Verbote, u. a. um Waffen mit großer Magazinkapazität und bestimmte Magazine, werden auch bislang frei erwerbbare Gegenstände künftig als Waffenteile eingestuft und somit anmelde- und eintragepflichtig. Für mehrere, bislang frei erwerbbare Waffen, wird es eine Erlaubnis-, bzw. Anmeldepflicht geben. Künftig sollen auch alle deutschen Waffenhersteller und Waffenfachhändler an das Nationale Waffenregister angeschlossen werden - mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsablauf der örtlichen Verwaltungsbehörden.
Zielgruppe des Kompaktkurses
Berufsanfänger:innen, die ihre schulische Verwaltungsausbildung um einen speziellen Baustein zum Waffenrecht erweitern wollen und ihre Tätigkeit in einer Ordnungsbehörde beginnen; Neu- und Quereinsteiger:innen in die Sachbearbeitung einer Waffenbehörde; erfahrene Mitarbeitende einer Waffenbehörde, die das Bedürfnis haben, ihre beruflichen Kenntnisse mit einem geschlossenen Fundament von Basiskenntnissen zu untermauern.
Konzept
Um für die umfassenden Aufgaben eines:einer Sachbearbeiter:in in einer Waffenbehörde gerüstet zu sein, erweist sich das Vorhandensein eines stabilen fachlichen Grundwissens als unverzichtbar. Dieses will das Kommunale Bildungswerk e. V. mit der berufsbegleitenden Seminarreihe dem in Frage kommenden Personenkreis praxisbezogen und handlungsorientiert vermitteln.
Das Grundlagenmodul (WTK001-1) dient als fachlicher Einstieg in den Kurs und sollte zeitlich allen weiteren Fachmodulen vorgeschaltet sein. Die zeitliche Folge der Aufbau- und Wahlmodule obliegt den individuellen Möglichkeiten der Kursteilnehmer. Soweit die Behörden der Teilnehmer auch Sprengstoff- und/oder Jagdbehörden sind, wird dies bei den Angeboten in den Wahlmodulen berücksichtigt. Soweit die Teilnehmer über keine oder nur wenig Verwaltungserfahrung verfügen, wird empfohlen, das Wahlmodul „Grundlagen der Bescheidtechnik“ (VRA020A-1) zu belegen.
Zertifizierung
Der Kompaktkurs wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) durchgeführt.
Nach Absolvierung des Gesamtkurses haben die Interessierten die Möglichkeit, ein Zertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen die Teilnehmenden an einer zweiteiligen theoretischen und praktischen Abschlussprüfung (Code: WTK001-P) teil, bei deren erfolgreicher Absolvierung sie ein Institutszertifikat als „Zertifizierte:r Sachbearbeiter:in im Waffenrecht“ (HWR, IWVR e. V.) erhalten. Die Prüfungsgebühr beträgt 450,00 Euro.
Auf die Prüfung wird in drei kurzen Online-Coachings vorbereitet. Die Termine werden im Laufe des Kurses bekannt gegeben. Die kosten für das Online-Coaching betragen 250,00 Euro für drei Termine à drei Stunden.
Module des Kompaktkurses im Überblick
Teilnahmegebühren
In der Teilnahmegebühr 1.855,00 EUR sind die Pflichtmodule (Code: WTK001-1, WTK001-2, WTK001-3, WTK001-4 und WTK001-5) enthalten. Hinzu kommen noch die Gebühren für die individuell ausgewählten Wahlpflichtmodule in Höhe der jeweilig ausgewiesenen Preise. Bei Ablegen der fakultativen Prüfung (Code: WTK001-P) kommt zudem eine zusätzliche Prüfungsgebühr in Höhe von 450,00 EUR hinzu.
Referent
Für die Auftaktveranstaltung sowie die Online-Coachings
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bzw. online erfolgen.
Eine Stornierung muss nach den Teilnahmebedingungen des Kommunalen Bildungswerk e. V. postalisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Bei einer Absage in einem kürzeren Zeitraum als 14 Tage vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühren zu entrichten. Bei Absage am Werktag vor Seminarbeginn oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Inhaltliche Ansprechpartnerin
Kontakt
Frau Josefine Oley
Berliner Allee 125
13088 Berlin
Tel: 030 29 33 50 1038
Fax: 030 29 33 50 39
E-Mail: oley@kbw.de