Fachtagung
Fachtagung Vergaberecht Berlin 2025 - Das aktuelle Vergaberecht in der Praxis und Rechtsprechung (beide Tagungstage) Neu
Schwerpunkte
- Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/12) - Änderungen vorbehalten
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
Donnerstag, 03.04.2025
09.00 Uhr - Begrüßung - Geschäftsführung KBW e.V.
09.15 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht (Petra Willner, Richterin am BayObLG)
- Im Rahmen des Vortrags wird die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht anhand exemplarisch ausgewählter Entscheidungen dargestellt.
Schwerpunkte des Vortrags
- Elektronische Auktion
- Auftragsbezug bei Zuschlagskriterien (§ 127 Abs. 3 GWB)
- Prüfung des Leistungsversprechens
- Prozessuale Fragen
10.15 Uhr - Aktuelle Entwicklungen und Trends im Vergaberecht (Dr. Ute Jasper)
- Das Vergaberecht unterliegt einem ständigen Wandel, der durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen geprägt ist. In den letzten Jahren haben sich insbesondere Trends wie Nachhaltigkeit, Lebenszyklusbetrachtungen und Energieeffizienz als zentrale Themen etabliert. Diese Aspekte gewinnen nicht nur an Bedeutung für die öffentliche Beschaffung, sondern beeinflussen auch die strategische Planung und Umsetzung von Projekten. In ihrem Vortrag zeigt die Referentin auf, wie es den Vergabestellen in der Praxis möglich ist, effizienter und zielgerichteter zu agieren. Die Ausführungen der Referentinnen werden in weiteren Vorträgen vertieft.
Schwerpunkte des Vortrags
- Verfahren: Nachhaltigkeit, Lebenszyklus, Energieeffizienz
- Vorschriften: Verzicht auf Lose, Lockerung bei Unterschwellenvergaben, neue nationale und europäische Vorschriften
11.30 Uhr - Mittagspause
12.30 Uhr - Vergaberecht in Zeiten knapper Haushaltsmittel Was tun, wenn die Haushaltssperre zuschnappt? (Christine Radeloff)
- Die öffentlichen Haushalte sind angespannt und stehen vielerorts vor einer Zerreißprobe, die - wie die Praxis zeigt - im schlechtesten Fall durch eine angeordnete Haushaltssperre potenziert werden kann. Diese Umstände wirken sich erheblich auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Auftraggeber aus. Die Notwendigkeit, trotz finanzieller Einschränkungen handlungsfähig zu bleiben und gleichzeitig rechtliche Vorgaben einzuhalten, erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der Grundlagen, der Handlungsbreite und der Grenzen des Vergaberechts, um auf diese Situation flexibel reagieren zu können. Dieser Vortrag beleuchtet die komplexe Thematik der bestehenden Möglichkeiten des Vergaberechts unter erschwerten finanziellen Bedingungen eine Auftragsvergabe durchführen zu können und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Beschaffer und Entscheidungsträger.
Schwerpunkte des Vortrags
- Rechtliche Grundlagen: Haushaltssperren und ihre Auswirkungen auf das Beschaffungswesen
- Strategien zur Priorisierung von Beschaffungsvorhaben in Krisenzeiten
- Gestaltung des Vergabeverfahrens in Krisenzeiten
- Umgang mit laufenden Vergabeverfahren bei Eintritt einer Haushaltssperre
- Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei unsicherer Finanzlage
- Nutzung von Rahmenvereinbarungen und anderen flexiblen Beschaffungsinstrumenten
- Auswirkung auf bestehende Verträge
- Best Practices und Fallbeispiele aus der Vergabepraxis
- Kommunikationsstrategien gegenüber Bietern und Auftragnehmern
- Ausblick: Langfristige Planung und Vorbereitung auf zukünftige Haushaltskrisen
13.30 Uhr - Praxisrelevante Ausnahmen vom „strengen“ Vergaberecht - Von Auftragsänderungen, Dringlichkeitsverfahren sowie Interimsvergaben (Eric Neumann)
- Um die tägliche Vergaberechtspraxis sicher zu beherrschen, ist die Kenntnis der relevanten Ausnahmen des Anwendungsbereichs des Vergaberechts unabdingbar. Flexibilität ist hierbei oftmals des/der Vergaberechtlers/in erste Pflicht. Der Vortrag umfasst einen aktuellen Überblick über die Möglichkeit eine vergaberechtsfreie Auftragsänderung mit einem bestehenden Auftragnehmer durchzuführen, gibt ein Update zu den Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe mit nur einem Unternehmen und skizziert die sog. „Interimsvergaben“.
Schwerpunkte des Vortrags
- Auftragsänderungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens (§ 132 GWB)
- Dringlichkeitsvergaben (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV) sowie beschleunigte Verfahren
- Interimsvergaben
14.30 Uhr - Kommunikationspause
15.00 Uhr - Der Ausschluss wegen Schlechtleistung (Dr. Daniel Soudry)
- Fast jeder öffentliche Auftraggeber hat schon einmal Erfahrungen mit mangelhaften Leistungen gemacht. Nimmt der Auftragnehmer dann an künftigen Vergabeverfahren erneut teil, besteht nicht selten der Wunsch, das Unternehmen vom Vergabeverfahren auszuschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB macht das möglich. Dafür reicht aber nicht jede Schlechtleistung aus. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Der Vortrag behandelt die Grundlagen des Ausschlusses von Angeboten wegen früherer Schlechtleistung und stellt die aktuelle Rechtsprechung zu der Thematik dar.
Schwerpunkte des Vortrags
- Alte und neue Rechtslage
- Unterschied zwischen EU- und nationalen Vergaben
- Begriff der wesentlichen Schlechtleistung
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
- Darlegungs- und Beweislast
- Aufhebungsverträge
- Reformpläne
16.15 Uhr - Ende des ersten Tagungstages
Für Interessent/innen
-
16.45 Uhr - Beginn des Rahmenprogramms (alternativ):
- Berliner Unterwelten
- Flughafen Tempelhof
- Gedenkstätte Hohenschönhausen
- 20.00 Uhr - Arbeitsessen
Freitag, 04.04.2025
08.30 Uhr - Die unsichtbare Klimabelastung - Warum die öffentliche Hand ihre IT-Beschaffungsstrategie jetzt dringend auf den Prüfstand stellen muss (Thomas Heine)
- Die unmittelbare Bundesverwaltung kauft jährlich IT-Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen im Wert von mehr als 1 Mrd. Euro ein. Der Boom von Künstlicher Intelligenz (KI) hat die Nachfrage nach immer mehr Rechenkapazitäten und Rechenzentren immens angeheizt. Schon heute gehen rund vier Prozent des weltweiten Stromverbrauchs Analysen zufolge bereits auf das Konto von Rechenzentren. Einer Studie der Wirtschaftsberatung McKinsey zufolge wird sich der Strombedarf für Digitalisierung und KI-Projekte bis 2030 voraussichtlich auf mehr als 150 Terawattstunden erhöhen. Das macht rund fünf Prozent des gesamten europäischen Stromverbrauchs aus. Angesichts dieser Situation wird es immer drängender, dass der öffentliche IT-Einkauf seine nicht zu unterschätzende Marktmacht dazu nutzt, Anbieter von IT-Hard, -Software sowie -Dienstleistungen mit Ausschreibungskriterien eines nachhaltigen IT-Einkaufs zu konfrontieren. In seinem Vortrag wird der Referent die zunehmende Bedeutung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige IT-Beschaffung aufzeigen.
Schwerpunkte des Vortrages
- Die Karbonisierung der IT-Landschaft
- Nachhaltigkeit als Notwendigkeit
- Rechtspflicht der nachhaltigen Beschaffung
- Vorbild nachhaltiger IT-Beschaffung in Europa
- Marktmacht der öffentlichen Hand für nachhaltigen IT-Einkauf nutzen
09.15 Uhr - Die zunehmende Bedeutung des Datenschutzrechts in Vergabeverfahren - rechtliche Grundlagen und Praxisfragen (Dr. David Portner)
- Neben Vergabe-, Haushalts- und Fördermittelrecht müssen öffentliche Auftraggeber zunehmend datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten. Insbesondere werden erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, die Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf die Datensicherheit sowie die Bewertung von Drittstaatenübermittlungen oftmals zu wenig beachtet. Die sorgsame Auswahl des Auftragnehmers, deren Überprüfung sowie die vertragliche Bindung sind wichtige datenschutzrechtliche Pflichten. Um Mehraufwand und Konflikte in Bezug auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Verarbeitung zu vermeiden, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Themen bereits bei der Anfertigung der Vergabeunterlagen bedeutsam. In seinem Vortrag erhalten die Teilnehmer/innen anhand praktischer Beispiele einen Überblick zum Datenschutzrecht, den relevanten Verträgen sowie zu den unterschiedlichen Beteiligten. Ferner wird aufgezeigt, welche datenschutzrechtliche Verpflichtungen sich für Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie daraus resultierende Risiken bei der Nichtbeachtung der Datenschutznormen ergeben. Darauf aufbauend werden anhand von Beispielen praktikable Lösungen für den Umgang mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen in öffentlichen Beschaffungsprozessen aufgezeigt.
Schwerpunkte des Vortrags
-
Datenschutzrechtliche Grundfragen:
- Schutzzweck (Persönlichkeitsrechte, sichere Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Termini (personenbezogene Daten, Verarbeitung)
- Gesetzliche Pflichten (Informationspflicht, Rechenschaftspflicht)
- Risiken bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften
-
Datenschutzrechtliche Probleme in der öffentlichen Auftragsvergabe:
- Beauftragung einer „normalen“ Leistung (z.B. Verpflichtung auf Vertraulichkeit (und Geheimhaltung)
- Abfrage personenbezogener Daten von Wirtschaftsteilnehmern (z.B. im Rahmen der Eignung)
- Art. 13, 14 DS-GVO), Beauftragung eines Auftragsverarbeiters (u.a. Anforderungen des Art. 28 DS-GVO, Rolle des Datenschutzbeauftragten, Rechenschaftspflicht)
10.00 Uhr - Kommunikationspause
10.20 Uhr - Künstliche Intelligenz in der Vergabepraxis Chancen, Risiken und Beschaffungsstrategien (Okan Doğan)
- Der Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel erleichtert moderne Vergabeverfahren, bringt jedoch auch Herausforderungen wie Datenschutz und Sicherheit mit sich. Künstliche Intelligenz kann dabei unterstützen, indem sie sowohl die strukturierte Dateneingabe als auch die Analyse von Ausschreibungen effizienter gestaltet, Fehler reduziert und bessere Automatisierung ermöglicht. Dabei sind sorgfältige Vorbereitungen und rechtliche wie technische Überlegungen entscheidend. Die Integration von KI eröffnet neue Chancen, etwa durch beschleunigte Bearbeitungsprozesse und fundiertere Entscheidungsfindungen. Auch bei der Beschaffung geeigneter KI-Tools sind eine gründliche Marktanalyse und Planung des Beschaffungsvorhabens unerlässlich. Der Referent zeigt in seinem Vortrag einerseits auf, wie KI-Tools den Vergabeprozess unterstützen können, worauf andererseits bei der Beschaffung von KI-Tools zu achten ist.
Schwerpunkte des Vortrags
- Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in Vergabeverfahren: Grundlagen und neue Herausforderungen
- Wie können neue Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz Vergabestellen im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterstützen?
- KI im Ausschreibungsprozess: Neue Chancen nutzen
- Beschaffung von KI-Tools (Basics)
11.15 Uhr - „Ein Tag in der Vergabestelle“ - Impro-Theater - www.die-gorillas.de <http//www.die-gorillas.de>
11.45 Uhr - Kommunikationspause
12.00 Uhr - Open Space - Teilnehmer/innen fragen - Experten antworten
Für Interessent/innen
- 12.45 Uhr - Mittagessen
13.00 Uhr - Ende der Tagung
-
Teilnahmegebühren:
- 499,00 € bis 6 Wochen vor Tagungsbeginn (bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag)
- danach 599,00 € (bzw. 399,00 €)
Dozenten und Dozentinnen für dieses Thema
Dr. Daniel Soudry
Dr. Daniel Soudry, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte Berlin. Er berät …
Christine Radeloff
Christine Radeloff ist auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert. Sie berät vordergründig öffentliche Auftraggeber, aber auch private …
Eric Neumann
Eric Neumann, LL.M. berät seit 2017 schwerpunktmäßig in sämtlichen Bereichen des nationalen und europäischen Vergaberechts, des privaten und …
Dr. David Portner
Herr Dr. David Portner ist seit 2011 als Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf das nationale und europäische Vergaberecht tätig. Er hat …
Dr. Ute Jasper
Dr. Ute Jasper ist seit 1994 Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, leitet das Dezernat "Öffentlicher Sektor und Vergabe" und verfügt über …
Mathias Friese
Mathias Friese weist inzwischen fast 20 Jahre Erfahrung im Einkauf auf, die er in verschiedenen Bereichen der Privatwirtschaft sowie der …
Thomas Heine
Thomas Heine, Co-Chair von SPP Germany, Herausgeber des Magazins für nachhaltige Beschaffung "Kleine Kniffe" und Initiator der Initiative "Aktiv für …
Okan Dogan
Nachdem Herr Rechtsanwalt Dogan an der Universität Hamburg Rechtswissenschaft studierte und sein Rechtsreferendariat im Land Schleswig-Holstein …
Petra Willner
Petra Willner ist Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) und seit 2004 Mitglied des für Bayern zuständigen Vergabesenats. Sie hält …
Die diesjährige Tagung zum Vergaberecht findet zum 17. Male in Folge statt. Sie verspricht auch im Jahre 2025, hochaktuelle Themen und praxisrelevante Fragestellungen in den Fokus zu rücken. Von den neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung bis hin zu innovativen Ansätzen in Zeiten knapper Haushaltsmittel bietet das Programm einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen und Chancen im modernen Beschaffungswesen. Zudem werden die Themen Nachhaltigkeit, Datenschutz und Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Vergabepraxis in den Vorträgen beleuchtet. Auch außerhalb der Vorträge stehen die Referentinnen und Referenten für Fachgespräche zur Verfügung. Die Teilnehmer:innen erwarten nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch praxisnahe Lösungsansätze für aktuelle Problemstellungen. Ein besonderes Highlight bildet das Impro-Theater, das die Herausforderungen des Vergabealltags auf unterhaltsame Weise beleuchtet. Mit dem abschließenden Open Space-Format haben die Teilnehmer:innen zudem die Möglichkeit, ihre eigenen Fragen und Erfahrungen einzubringen und von der kollektiven Expertise zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.
Entscheider:innen und Sachbearbeiter:innen für die Vergabe und die Prüfung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen auf der Grundlage des öffentlichen Auftragswesens
Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für drei Monate erwerben. Für Letzteres tragen Sie im Suchfenster Code: BFT25VID ein.
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
CODE 0403BFT25
03.04.2025
09:00 bis 16:15 Uhr
04.04.2025
08:30 bis 12:45 Uhr
499,00 €
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