Brückenteilzeit - Neuerungen des Teilzeitrechts seit 01.01.2019
Mit dem Beschluss des Bundestages zu der Brückenteilzeit, erhalten die Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr das Recht auf befristete Teilzeit. Das neue Gesetz ermöglicht den Arbeitnehmern für einen befristeten Zeitraum von maximal fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten und dann wieder ihre alte Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Aus aktuellem Anlass hat das Kommunale Bildungswerk e. V. ein neues Seminar konzipiert, das Sie auf den aktuellsten Stand des Teilzeitrechts bringt und mit den wichtigsten Fallkonstellationen in Bezug auf die Brückenteilzeit vertraut macht.
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