Brückenteilzeit - Neuerungen des Teilzeitrechts seit 01.01.2019 

Mit dem Beschluss des Bundestages zu der Brückenteilzeit, erhalten die Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr das Recht auf befristete Teilzeit. Das neue Gesetz ermöglicht den Arbeitnehmern für einen befristeten Zeitraum von maximal fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten und dann wieder ihre alte Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Aus aktuellem Anlass hat das Kommunale Bildungswerk e. V.  ein neues Seminar konzipiert, das Sie auf den aktuellsten Stand des Teilzeitrechts bringt und mit den wichtigsten Fallkonstellationen in Bezug auf die Brückenteilzeit vertraut macht.

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Ergänzend finden Sie die folgenden Fortbildungen im Programm.

Urlaub und Arbeitsbefreiungen im öffentlichen Dienst
Urlaub und Arbeitsbefreiungen im öffentlichen Dienst
17.03.2025
10.06.2025
09.12.2025
Berlin
Berlin
Berlin
Die Kündigung/Beendigung sowie die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
Die Kündigung/Beendigung sowie die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
20.03. - 21.03.2025
11.11. - 12.11.2025
Berlin
Berlin