Spezialseminar
Code PEA460N
Themenbereich: Personalwesen

Die Kündigung/Beendigung sowie die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst

Schwerpunkte

  • Beendigungsarten
  • Allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz
  • Kündigungsarten, Kündigungsfristen
  • Abmahnung
  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Beteiligung des Personalrats
  • Befristung
  • Arbeitsrechtliche Formvorschriften

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden mit den Problemen des Kündigungsrechts und den damit verbundenen Anforderungen an eine rechtswirksame Kündigung unter Darstellung der aktuellen BAG-Rechtsprechung vertraut zu machen. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Vermeidung von Kündigungen herausgearbeitet werden. Ausführlich wird auch auf das rechtlich einwandfreie Abmahnen von Mitarbeitenden eingegangen, denn häufig scheitern Arbeitgeber, weil sie sich auf eine Abmahnung stützen, die das Arbeitsgericht nicht anerkennt. Ebenso werden die Fallstricke in Bezug auf den allgemeinen sowie den besonderen Kündigungsschutz behandelt. Im Seminar wird zugleich ein systematischer Überblick insbesondere über die geänderten rechtlichen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Anspruchsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst nach den Bestimmungen des TVöD/TV-L, TzBfG, aber auch nach dem WissZeitVG sowie in kirchlichen Arbeitsverhältnissen vermittelt. Die Teilnehmenden erfahren zudem, welche Anforderungen bei der Beteiligung des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung sowohl beim Abschluss befristeter Verträge als auch im Vorfeld einer Kündigung zu beachten sind.

Personal- und Hauptamtsleiter:innen und deren Stellvertreter:innen; Leiter:innen von Fachämtern bzw. Vorgesetzte, die Angestellte/Arbeiter:innen zu führen haben; Sachbearbeiter:innen, die sich mit diesem Fragenkomplex beschäftigen müssen; Mitglieder von Personalräten. Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

TVöD/TV-L, TzBfG, Kündigungsschutzgesetz und das jeweilige Personalvertretungsgesetz sowie BGB

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