Neuer Blog-Beitrag von Dr. Boris Hoffmann zum Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrecht: Aus der Rechtsprechung zum Anspruch des Beschäftigten auf Erholungsurlaub bzw. auf Urlaubsentgelt

Dr. Boris Hoffmann

Soweit ein Beschäftigter im Laufe des Urlaubsjahres seine Arbeitszeit und/oder die Anzahl der Wochenarbeitstage verändert, greifen besondere Regelungen. Die Frage, die sich in der Praxis stellt: Wie ist mit dem anteiligen Urlaub der Beschäftigten aus der Zeit vor einer Arbeitszeitänderung umzugehen, wenn es nicht möglich war, diesen Urlaub vor der Verminderung der Arbeitszeit (bei weniger Wochenarbeitstagen) bzw. vor der Erhöhung der Arbeitszeit (bei mehr Wochenarbeitstagen) einzubringen?Hier geht es um zweierlei:

Erstens um die Feststellung der Gesamtzahl der dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zustehenden Urlaubstage
und zweitens um die bislang ungeklärte Frage der Vergütung der noch aus der Zeit der früheren Arbeitszeit stammenden Urlaubstage.

In diesem Zusammenhang ist zu klären, welcher Arbeitszeitumfang für den Anspruch des Beschäftigten auf Urlaubsentgelt maßgebend ist? Wie das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof dazu zuletzt entschieden haben, erfahren Sie in unseren Seminaren und im Blog.

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