Bundesministerium mit neuem Förderprogramm für Ehrenamtliche in kleinen Kommunen - bis zu 10.000 Euro für Projekte zur Integration von Flüchtlingen
Kommunen mit weniger als 35.000 Einwohnern können für ihre Ehrenamtlichen künftig Fördergelder vom Bundeslandwirtschaftsministerium abrufen. Das Förderprogramm "500 LandInitiativen" des Landwirtschaftsministeriums mit einem Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro soll gezielt der Integration von Geflüchteten im ländlichen Raum dienen. Dabei können Fördergelder bis zu 10.000 Euro abgerufen werden, insofern die begünstigten Vereine und Initiativen auf freiwilligem Engagement aufgebaut sind. Ehrenamtliche Initiativen bauen auf das persönliche Engagement vieler Helfer, die vor allem wertvolle Zeit - insbesondere auch in die Arbeit mit Geflüchteten - investieren. Oft fehlen allerdings die Sachmittel, um wichtige Maßnahmen nachhaltig und effektiv umsetzen zu können.
Hier soll das Programm Abhilfe leisten, so die Begründung von offizieller Seite für die Einrichtung der Förderung.
Vereine und Organisationen sind anspruchsberechtigt
Die Beantragung und Auszahlung laufen nicht direkt über die Städte und Gemeinden, sondern das Programm richtet sich unmittelbar an die vor Ort tätigen, ehrenamtlich organisierten Einrichtungen. Vereine und Organisationen müssen daher selbst aktiv werden, um die Fördermittel abzurufen. Wie genau die Beantragung abläuft, wird an dieser Stelle beschrieben: goo.gl/VqEzq6
Die Anträge müssen bis spätestens 31. März gestellt werden.
Integration von Flüchtlingen und Arbeit mit Geflüchteten im Fokus
Ein breites Spektrum ehrenamtlicher Projekte ist grundsätzlich förderungsfähig. Hier setzt das Ministerium kaum Grenzen. Von Sport und Kultur über rechtliche Hilfestellungen, Nachbarschaftsinitiativen ist vieles möglich. Selbst ehrenamtliche tätige Einzelpersonen haben ggf. Anspruch auf Fördermittel. Zentrales Entscheidungskriterium ist der Fokus auf Flüchtlingshilfe und Netzwerkarbeit mit Geflüchteten. Bürgerschaftliches Engagement soll damit grundsätzlich gestärkt werden und die Finanzierungslücke in den öffentlichen Haushalten für diese wichtige Arbeit soweit möglich geschlossen werden.
Weitere Informationen
Informationen und Antragstellung
Weitere allgemeine Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite: www.ble.de
An dieser Stelle: goo.gl/VqEzq6 ist die offizielle Bekanntmachung nachzulesen und die konkreten Förderbedingungen können abgerufen werden.
Für weitere Fragen ist eine Beratungsstelle unter der E-Mail Adresse landinitiativen@ble.de eingerichtet.