Parkraumüberwachung/Verkehrsüberwachung – Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Verkehrsüberwachung trägt zum großen Teil zur Verkehrssicherheit bei. Die rechtskonforme Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt hohe Anforderungen für die Mitarbeitenden des Außen- und Innendienstes dar. Dabei müssen zahlreiche Vorschriften über den ruhenden Verkehr eingehalten werden, um Verstöße zu erkennen und den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog-Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten richtig anzuwenden. So müssen beispielsweise Behinderungen im fließenden Verkehr – „Zweite Reihe parken“, Blockierung des Zebrastreifens oder zugeparkte Rettungswege rechtssicher geahndet werden.