Fachseminar
Code ORA123
Themenbereich: Verkehr

Kommunale Verkehrsüberwachung aus der Sicht des Innendienstes/der Bußgeldstellen

Schwerpunkte

  • Ablauf des Verwarnungs- und Bußgeldverfahrens im Vor- und Zwischenverfahren
  • Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts unter Beachtung relevanter rechtlicher Voraussetzungen
  • Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog-Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
  • Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und weitere Hindernisse bei den Ermittlungen
  • Akteneinsicht
  • Begriffe und Tatbestandserläuterungen im Straßenverkehrsrecht insbesondere für den ruhenden Verkehr und die zulässige Geschwindigkeit
  • Verkehrsunfallsachbearbeitung nach Einstellung des Strafverfahrens

Ziel des Seminars ist die Vermittlung eines umfassenden Überblicks über Rechte und Pflichten sowie wichtige Verfahrensschritte. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten stellen besondere Anforderungen an die Sachbearbeiter:innen im Innendienst und in den Bußgeldstellen. Neben dem vertrauten Verwaltungsrechtsverfahren sind weitere gründliche Kenntnisse des eigenständigen Bußgeldverfahrens erforderlich. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten folgt meist den Grundsätzen des Strafverfahrens. Sofern im Einzelnen keine abgeschlossenen Regelungen vorgesehen sind, ist die Strafprozessordnung anzuwenden. Die Bußgeldstellen nehmen im Ermittlungsverfahren die Stellung einer Verfolgungsbehörde ein. Damit haben sie unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit weitgreifende Befugnisse aber auch bedeutende Pflichten, wie sie die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren hat. Zur sachkundigen Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden sind zudem auch gründliche Kenntnisse aus dem Straßenverkehrsrecht erforderlich, insbesondere die für das Halten, Parken und die zulässige Geschwindigkeit.

Neue Beschäftigte und Sachbearbeiter:innen bei den Bußgeldstellen, Beschäftigte im Innendienst, welche für Ermittlungen/Auskünfte verantwortlich sind

keine

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18.11.2024
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19.11.2024
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