Polizeirecht und Ordnungsrecht - Seminare, Kurse, Weiterbildungen
Das Polizei- und Ordnungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts, der sich mit der Gefahrenabwehr durch die Polizei und anderer Behörden befasst. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Behörden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen dürfen und regelt auch die Haftungsfolgen solcher Maßnahmen. Die Grundlagen dieses Rechtsgebiets sind in den allgemeinen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sowie in zahlreichen speziellen Gesetzen verankert, die einzelne Materien detailliert behandeln.