Novelle des Wohngeldrechts 2020 – Unsere aktuellen Seminare
Der Bundesrat entscheidet am kommenden Freitag, dem 8. November 2019, ob er der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung des Wohngeldes zustimmt. Der zuständige Bundesratsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfiehlt dem Plenum, dem Gesetz zuzustimmen. Es soll vor allem Familien und Rentnern mit geringem Einkommen zu Gute kommen und bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Gesetzesbeschluss sieht unter anderem vor, dass das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung der Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation angepasst wird. Danach steigt das Wohngeld durch die Reform ab 2020 für einen 2-Personen-Haushalt von rund 145 Euro monatlich auf 190 Euro. Alle zwei Jahre wird der Zuschuss dann an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem soll das Wohngeld künftig mehr Menschen erreichen: Hierfür werden die Parameter der Wohngeldform geändert. Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss dadurch ca. 660.000 Haushalten zu gute. Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
Aus aktuellem Anlass hat das Kommunale Bildungswerk e. V. kurzfristig das Seminar "Wohngeldstärkungsgesetz 2020 aktuell" in das Programm genommen, das in Berlin, Hannover und Düsseldorf stattfindet. Diese Veranstaltung zielt darauf ab, die Erfordernisse der täglichen Praxis abzubilden und zu üben. Dabei erhalten Sie nicht nur einen detaillierten Überblick über die ab dem 01.01.2020 geltenden Änderungen des Wohngeldgesetzes und der -verordnung. Einen ganz besonderen Schwerpunkt bildet die schwierige Übergangsregelung des § 42b Wohngeldgesetz. Diese Norm wird in allen Einzelheiten ausführlich erörtert und anhand von vielen praktischen Fallbeispielen mit jeweils verschiedenen Varianten diskutiert und geübt.