Christoph von Donat ist Rechtsanwalt und Partner von Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte in Berlin und leitet dort gemeinsam mit Rechtsanwältin Gabriele Quardt die Praxisgruppe Europa- und Beihilfenrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Europäische Beihilfenrecht, das Vergaberecht sowie die Vertretung vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union. Vor seiner Rechtsanwaltstätigkeit war er Leiter der Stabsabteilung Beziehung zum Bund und zur EU bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (ehemals Treuhandanstalt).
Er ist Mitbegründer des Berliner Gesprächskreises zum EU-Beihilfenrecht und Mitgesellschafter der Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds GeBS.
Christoph von Donat veröffentlicht regelmäßig Beiträge und Aufsätze zu europarechtlichen Themen und hält Vorträge zu seinen Schwerpunktthemen und ist Co-Autor des Beihilfenblogs www.beihilfen-blog.eu.