Frau Prof. Dr. iur. Binke Hamdan ist Professorin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für Öffentliches Dienstrecht und Öffentliches Recht. Zuvor war sie neun Jahre lang in verschiedenen Bereichen im Justizdienst im Saarland sowie in NRW tätig. Frau Prof. Dr. Hamdan ist als Dozentin und Trainerin im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes sowie im Beamtenrecht für Kommunen, Landes- und Bundesbehörden tätig. Neben einem Newsletter zum Öffentlichen Dienstrecht ist sie Kommentatorin des neu erscheinenden Kommentars zum Sparkassenrecht NRW sowie im JurisPraxisKommentar BGB. Frau Prof. Dr. Hamdan hat deutsches und französisches Recht studiert und nach ihrem Referendariat an der Universität des Saarlandes zum Internationalen Erbschaftsteuerrecht promoviert.