Stefan Teichert wurde 2009 zur Anwaltschaft zugelassen, nachdem er sein Studium und Referendariat in
Münster absolvierte. Seit August 2009 verstärkt er das Arbeitsrechtsteam in der Kanzlei Bergmann|Lappe
in Münster. Herr Teichert ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und widmet
sich individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seine Kenntnisse und Erfahrungen lässt
Herr Teichert verschiedentlich auch in Fachaufsätzen einfließen. Wenn sich Meinungsverschiedenheiten
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Personalrat nicht im Wege des kooperativen Dialogs beilegen
lassen, nimmt Herr Teichert Gerichtstermine in ganz Deutschland über den gesamten Instanzenzug wahr.
EuGH-Urteil: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und weitere aktuelle Rechtsprechung des BAG - flexible und rechtssichere Gestaltung der Arbeitszeit nach TVöD/TV-L