Herr Altmann ist seit über 30 Jahren in der Sozialhilfe tätig und derzeit Sachbearbeiter für Grundsatzfragen in den Bereichen Bestattungskosten, Unterhalts- und sonstiges Zivilrecht. Hierneben ist er auch zur Vertretung vor den Gerichten bevollmächtigt. Über diese Kernzuständigkeiten hinaus gilt sein besonderes Interesse dem Verfahrens- und Prozessrecht sowie denjenigen Rechtsgebieten aus dem Zivilrecht, mit denen ein Sozialhilfeträger aufgrund möglicher Rechtsnachfolge konfrontiert werden kann.