Kurzwebinar
Themenbereich: Personalwesen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf den Punkt gebracht - Modul 4: Arbeitszeiterfassung und flexible Arbeitszeitmodelle
Schwerpunkte
- Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG
- Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und BAG-Beschluss vom 13.9.2022
- Geplante Neuregelung der Arbeitszeiterfassung
- Auswirkungen auf flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Vertrauensarbeitszeit
§ 16 Abs. 2 S. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 S. 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Seit dem sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 und dem daraufhin ergangenen BAG-Beschluss vom 13.9.2022 bestehen jedoch gravierende Zweifel, ob die deutsche Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung befindet sich daher bereits in Planung. Für die Arbeitgeber herrscht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit. Ob und inwieweit etwa flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Vertrauensarbeitszeit, noch zulässig sind, ist unklar. Ziel von Modul 4 aus der Reihe „Das Arbeitszeitgesetz im Überblick“ ist es, den Teilnehmern die Auswirkungen der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Arbeitszeiterfassungspflicht und flexible Arbeitszeitgestaltungen zu erläutern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter von Personal-, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensjuristen, Personalvertretungen
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
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12.05.2025
10:00 bis 10:45 Uhr
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10.11.2025
10:00 bis 10:45 Uhr