Fachseminar
Code SOG097

Rückforderung rechtswidrig erbrachter Leistungen nach dem AsylbLG

Schwerpunkte

  • Einsatzgemeinschaft nach dem AsylbLG
  • Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem AsylbLG
  • Anhörung nach § 24 SGB X
  • Aufhebung von begünstigenden Verwaltungsakten (§§ 45, 48 SGB X)
  • Festsetzung von Erstattungsansprüchen (§ 50 SGB X)
  • Rücknahme von nicht begünstigenden Verwaltungsakten (§ 44 SGB X)
  • Zusammenhang von SGB I, SGB X und AsylbLG

Ziel des Seminars ist es, systematisch anhand von Beispielen und Übungen zu erläutern, wie die Prüfung der Rückabwicklung und der Rückforderung nach dem AsylbLG rechtmäßig zu erfolgen hat. Die Aufhebung von Verwaltungsakten und die Rückforderungen von Leistungen nach dem AsylbLG, insbesondere die Rückforderung rechtswidrig gewährter Leistungen, gehören zum beruflichen Alltag der mit der Ausführung des AsylbLG beauftragten Beschäftigten. Dies gilt sowohl für die Grundleistungen nach §§ 3 ff. AsylbLG als auch für die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG. Im Seminar finden die aktuellen Änderungen zum AsylbLG aus 2019 Berücksichtigung. Auf das Seminar Code: SOG086 wird hingewiesen.

Beschäftigte von Sozialämtern, die über die Grundleistungen nach § 3 ff AsylbLG und über Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden; Beschäftigte von Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sonstigen mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Organisationen

AsylbLG, SGB I, SGB X, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII

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Termine

CODE 1007SOG097
07.10.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

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