Spezialseminar
Schwerpunkte
- Erstattungstatbestände, insbesondere in Verbindung mit Vorbehaltsauflösungen sowie bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten
- Abgrenzung zwischen § 53 BAföG und § 45 SGB X
- Geltendmachung der Ersatzpflicht gem. § 47a BAföG
Vorbehaltsbewilligungen sind wegen Fehlens der Einkommensunterlagen aus dem maßgeblichen Berechnungsjahr bzw. wegen Verminderung der Einkünfte der Unterhaltspflichtigen recht häufig erforderlich. Bei anderen Überzahlungen muss die zutreffende Erstattungsnorm gefunden werden. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Erstattungstatbestände dargestellt und die Anwendung der Vorschriften anhand praktischer Beispiele geübt.
Beschäftigte der Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise sowie der Studierendenwerke; Interessierte aus anderen Bereichen. Grundkenntnisse des Ausbildungsförderungsrechts werden vorausgesetzt.
BAföG, BAföGVwV, EinkommensVO, HärteVO, SGB X
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Termine
CODE 0408ABA200
08.04.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?