Fachseminar
Code ABA225

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 58 BAföG)

Schwerpunkte

  • Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten § 58 BAföG:
    • Auskunftsverweigerung
    • Lohnbescheinigung des Arbeitgebers
    • Änderungsmitteilung
  • Täterermittlung in Firmen bei Auskunftsverweigerung von Arbeitgebern
  • Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit
  • Abgrenzung zum Leistungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Anhörung des Betroffenen im Bußgeldverfahren
  • Bußgeldbescheide gegen Mitteilungspflichtige und Auskunftspflichtige
  • Zumessung der Geldbuße, Bußgeldkatalog nach den Verwaltungsrichtlinien BAföG
  • Mitteilung an das Gewerbezentralregister
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Elektronischer Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellen neben dem Verwaltungszwang eine wirksame praktische Möglichkeit zur Durchsetzung von Auskunftspflichten von Verfahrensbeteiligten und Arbeitgebern dar. Ebenso können Geldbußen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht zur Änderungsmitteilung festgesetzt werden. Im Seminar wird auf die Tatbestände des § 58 BAföG eingegangen und die Täterermittlung in Firmen bei Verstößen des Arbeitgebers erläutert. Ein für die Praxis wichtiges Thema ist die Unterbrechung der nur sechsmonatigen Verfolgungsverjährung. Schließlich ist die Ordnungswidrigkeit vom strafbaren Leistungsbetrug abzugrenzen, an die sich die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft anschließt. Alle praktischen Schritte des Bußgeldverfahrens werden anhand von Musterbeispielen besprochen. Die gesetztliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird berücksichtigt. Bei Hybridseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, da die Seminare des Dozenten auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.

Mitarbeiter der Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise sowie der Studentenwerke; Interessenten aus anderen Bereichen, die Bußgeldverfahren nach dem BAföG bearbeiten. Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren werden vorausgesetzt.

OWiG, BAföG

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.

Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

technische Mindestanforderungen

  • PC, Laptop oder mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung
  • Headset
  • Wir empfehlen die Installation der kostenfreien Zoom-App. Alternativ ist die Teilnahme bei Zoom auch über den Browser (Microsoft Edge, Internet Explorer 11 oder Chrome) möglich.

Haben Sie Bedenken bezüglich Ihrer Technik? Wir empfehlen vor der Online-Schulung den kostenfreien System-Test zu absolvieren, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist. Nutzen Sie dazu folgenden Link:


Datenschutzinformationen für Teilnehmer an Online-Meetings (ZOOM) Datenschutzinformation als PDF öffnen

Ihre Vorteile

Zertifikat
Sie erhalten ein qualifiziertes Teilnahme-Zertifikat
Schulungsunterlagen
Bereitstellung aussagekräftiger Seminarunterlagen zum Download.
Zertifiziert und qualifiziert
Wir sind zertifiziert nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015 und setzen ausschließlich erfahrene und erprobte Lehrkräfte ein.
Interaktiv + live
Interaktive Beteiligungsmöglichkeiten: Stellen Sie Ihre Fragen live per Webcam und Mikrofon.

Termine

CODE 1201ABA225
01.12.2025
09:00 bis 15:30 Uhr
295,00 €
Online (Zoom)
 
Online
anmelden

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.