Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Besoldungsrecht: Familienabhängige Leistungen im öffentlichen Dienst - Aktuelle Entwicklungen bei den Familienzuschlägen Neu
Schwerpunkte
- Verfassungsrechtliche Würdigung des Alimentationsprinzips
- Auswirkungen der Föderalismusreform I
- Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Familienzuschläge nach dem Besoldungsrecht
- Unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug von Ehegattenzuschlag bzw. von kinderbezogenen Anteilen
- Aktuelle Änderungen beim „Ehegattenanteil“ (Familienzuschlag Stufe 1)
- Problematik der Konkurrenzregelungen
- Anzeige- und Mitwirkungspflichten von Beschäftigten
- Regelmäßige Überprüfung von laufenden Fällen
Mit Blick auf die sog. „Drittkinderproblematik“ gab es bereits zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Für Beamtinnen und Beamte, denen weiterhin Familienzuschläge gezahlt werden, haben sich durch die Abkoppelung des Bundesbesoldungsrechts vom Landesbesoldungsrecht unterschiedliche Regelungen ergeben. Diese können insbesondere bei den Konkurrenzregelungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. In diesem Seminar werden Kenntnisse in den zurzeit unterschiedlichen Regelungen der familienbezogenen Ansprüche vermittelt. Aktuell kommt neue Bewegung in dieses Recht, die überwiegend den „Ehegattenanteil“ betrifft. Im Seminar wird auf die aktuelle Entwicklung beim Bund und in einigen Bundesländern im Hinblick auf die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingegangen, die insbesondere für die schwierigen Fälle der Konkurrenzregelungen von Bedeutung sind.
Dienstkräfte, die mit der Bearbeitung von familienbezogenen Leistungen beschäftigt sind oder sich demnächst in diese Materie einarbeiten müssen. Das Seminar ist auch für Beschäftigte aus Behörden des Bundes geeignet. Grundkenntnisse des Personalrechts und des Besoldungsrechts werden vorausgesetzt.
Bundesbesoldungsgesetz bzw. Landesbesoldungsgesetz
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