Fachseminar
Code BEA058
Themenbereich: Betreuungsrecht

Die Betreuungsbehörde als Urkundsstelle

Schwerpunkte

  • Begriffsbestimmung
  • Die besondere Stellung der Urkundsperson
  • Richtlinien zur Beurkundung
  • Formelle und materiell-rechtliche Normen bei der Beglaubigung
  • Ablauf einer Beglaubigung
  • Folgen einer Beglaubigung

Die Regelungen durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde u. a. dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse werden im Seminar vermittelt.

Beschäftigte von Betreuungsbehörden, die Beglaubigungen vornehmen sollen

BtOG

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Termine

CODE 0507BEA058
07.05.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 1113BEA058
13.11.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.