Spezialseminar
Code SOC182
Themenbereich: BTHG/SGB IX

Budget für Arbeit nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Schwerpunkte

  • Begriffsklärung „Budget für Arbeit“
  • Bisherige Handhabung des Budgets für Arbeit
  • Gewährung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber; Voraussetzungen; Ausschlusstatbestände
  • Das Verhältnis des Budgets zur WfbM
  • Rückkehrrecht in die WfbM
  • Höhe der Lohnkostenzuschüsse in den Ländern
  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Rahmen des Budgets für Arbeit

Ziel des Seminars ist es aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Neuerungen durch das BTHG rund um das Budget für Arbeit bieten und was bei der Bearbeitung der Lohnkostenzuschüsse zu beachten ist. Mithilfe des Budgets für Arbeit haben Menschen mit Behinderung künftig verbesserte Mo¨glichkeiten, zu einem anderen Leistungsanbieter zu wechseln oder eine Bescha¨ftigung auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen. Damit eröffnet sich eine Beschäftigungsalternative zur Werkstatt fu¨r behinderte Menschen (WfbM). Die neue Leistung zur Teilhabe beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, um die Leistungsminderung des Bescha¨ftigten und die infolge der Behinderung erforderlichen Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung zum Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz) auszugleichen.

Beschäftigte in Sozialbehörden und Personalämtern, die mit der Eingliederung in Arbeit betraut sind

aktuelle Fassung des SGB IX

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Termine

CODE 1015SOC182
15.10.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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